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Neue Rechnungslegung nach dem 1.1.2005 wird zahlreiche Unternehmen in Deutschland überfordern

Bonn (ots)

Mittelstand wird sich den internationalen Anforderungen
   mittelfristig nicht entziehen können - Vorgaben der  
   internationalen Standards IAS und IFRS erhöhen den Analyse- und 
   Dokumentationsaufwand deutlich
Die ab 1.1.2005 geltende Verpflichtung für börsennotierte
Unternehmen, ihre Konzernrechnungslegung nach den internationalen
Vorgaben von IAS/IFRS (International Accounting Standards und
International Financial Reporting Standards) zu erstellen, wird nach
Ansicht der deutschen Unternehmensberater zahlreiche Unternehmen im
deutschen Mittelstand künftig vor große Herausforderungen stellen.
Zwar würden die IAS/IFRS-Regeln ab dem kommenden Jahr im ersten
Schritt nur für die kapitalmarktorientierten Konzerne eingeführt,
doch sieht der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
in diesem Fahrwasser auch Mittelständler, die Kredite benötigen,
Investoren oder Käufer suchen oder mit internationalen Konzernen
zusammenarbeiten, von den neuen Standards betroffen. "Der Druck auf
die KMU, ihre Rechnungslegung umzustellen, wird dann steigen", so
BDU-Präsident Rémi Redley. Konsequenz sei dann beispielsweise eine
Neuausrichtung des Controllings, um dem geforderten Analyse- und
Dokumentationsaufwand gerecht zu werden.
De facto würden für die kleineren und mittleren Unternehmen
zusätzliche Lasten verbunden sein, da die bislang geforderte
Bilanzierung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) erhalten bliebe. Sie
sei weiterhin zur Ermittlung der Steuern für den Einzelabschluss
notwendig. Weiterhin könne laut BDU so mancher Mittelständler beim
Verkauf seines Unternehmens dann eine böse Überraschung erleben. Da
sich IAS und IFRS am aktuellen Wert des Unternehmens und damit an den
kurzfristigen Marktverhältnissen orientierten, könnten auftretende
Schwankungen zu einer Veräußerung mit stark veränderten Werten
führen.
Insgesamt kritisch bewertet der BDU auch die permanente
Überarbeitungspraxis des International Accounting Standards Board
(IASB), die langfristig verlässliche Regeln verhindere. Die bisherige
Rolle der EU als "Nur-Beobachter" beim IASB müsse vor diesem
Hintergrund schnellstens geändert werden. Gefordert seien Lösungen,
die sich nicht überwiegend an amerikanischen Bedürfnissen orientiere.
"Über Brüssel muss auch die deutsche Politik das ihre dazu beitragen,
um den zu erwartenden `Supergau` für den deutschen Mittelstand zu
verhindern", befürwortet der BDU-Präsident eine aktivere
Vorgehensweise.
Hintergrund: Das privatwirtschaftlich organisierte und
amerikanisch geprägte International Accounting Standards Board (IASB)
ist für die weltweite Festlegung von verbindlichen
Bilanzierungs-Regelungen, den IAS und IFRS, zuständig. Ab 1.1.2005
gelten diese Regeln auch für börsenorientierte Unternehmen in
Deutschland. Grundlage in Deutschland sind die von der EU anerkannten
und publizierten internationalen Rechnungslegungsstandards (Amtsblatt
13.10.2003 und 17.04. 2004). Während das Handelsgesetzbuch (HGB) das
Vorsichtigkeitsprinzip in den Mittelpunkt stellt, sollen die neuen
Standards vor allem den aktuellen Marktwert bei allen Berechnungen
berücksichtigen.
Im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. sind zur
Zeit rund 15.200 Unternehmensberater und Personalberater organisiert,
die sich auf weit über 500 Management-, IT- und
Personalberatungsfirmen verteilen. Die Mitgliedsunternehmen erzielten
2003 einen Gesamtumsatz von ca. drei Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn
Tel.: 0228/9161-20 und eMail: rei@bdu.de

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