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Unternehmensberater warnen vor gesetzlichem Mindestlohn
Negative Beschäftigungseffekte erwartet - Besser Kombilohnmodelle intensivieren und reformieren

Bonn (ots)

Antonio Schnieder, seit 1. Januar neuer Präsident des
Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., spricht sich 
gegen Bestrebungen zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns 
aus. Schnieder betont dabei, dass neue Beschäftigung - vor allem im 
unteren Lohnbereich - nur dann geschaffen werden könne, wenn die 
Arbeitskosten nicht höher als die erwirtschaftete Produktivität sei.
Zur Vermeidung von "nicht existenzsichernden Entgelten" sollten 
hingegen, so der BDU, gegenwärtige Kombilohnmodelle intensiviert und 
reformiert werden. Minijobs sollten möglichst zugunsten regulärer 
Sozialversicherungsverhältnisse zurückgedrängt werden. Untere 
Entgeltspannen bis etwa 200 Euro müssten dazu komplett vom ALG II 
abgezogen werden, während darüber liegende Teile in erheblich 
stärkerem Maße beim Hilfeempfänger verbleiben könnten. Parallel dazu 
sei es erforderlich, die Regelsätze deutlich abzusenken.
Aufgrund des Lohngefälles bei ähnlicher Qualität und der daraus 
entstehenden Konkurrenzsituation - vor allem zu außereuropäischen 
Wettbewerbern - gebe es in Deutschland volkswirtschaftlich gesehen 
wenig Spielraum für produktive Niedriglohnjobs. Der Vorsprung von 
Niedriglohnanbietern bei einfacheren Tätigkeiten sei in den meisten 
Branchen kaum noch zu kompensieren. Nicht zuletzt deshalb bestehe in 
Deutschland und Westeuropa ein Defizit an Stellen in diesen 
Jobsegmenten. Ein gesetzlich vorgegebener Mindestlohn werde den engen
Spielraum nach unten dabei endgültig ausschalten und die Schaffung 
von Jobs "gerade zu zwingend ausschließen", warnt der BDU-Präsident.
Schnieder, der zugleich Chef des weltweiten Consultinggeschäfts 
von Cap Gemini ist, hält den Verweis auf die Erfahrungen in den 
Vereinigten Staaten oder in Großbritannien für schwierig. Richtig sei
zwar, das beide einen gesetzlichen Mindestlohn hätten und dieser auch
nicht zu einem messbaren Beschäftigungsabbau geführt habe. Schnieder:
"Die Befürworter eines Mindestlohnes übersehen jedoch, dass diese 
Staaten über einen extrem liberalen und flexiblen Arbeitsmarkt 
verfügen, der den Mindestlohn in seinen Auswirkungen relativiert oder
sogar aufhebt." Bei Einführung eines Mindestlohnes in Deutschland 
müssten daher der Kündigungsschutz, die Teilzeitgesetzgebung und das 
Mitbestimmungsrecht radikal beschnitten werden. Nicht ohne Grund 
würden Negativbeispiele wie Frankreich oft in der öffentlichen 
Diskussion ausgeblendet: Dort habe dieses Instrument bei gleichzeitig
stark reguliertem Arbeitsmarkt zu Beschäftigungsverlusten bei den 
Geringqualifizierten geführt. "Und es ist offenkundig, dass die 
Struktur des französischen Arbeitsmarktes unserer wesentlich 
ähnlicher ist als die angloamerikanische", stellt der BDU-Präsident 
fest.
Volkswirtschaftlich vertretbar wäre allenfalls ein Mindestsatz von
maximal fünf Euro pro Stunde. Mit der Einführung eines solch geringen
Satzes sei aber ein Damm gebrochen, den man nachher nicht mehr 
schließen könne. Die Politik würde hier einen nicht wieder gut zu 
machenden Kardinalfehler begehen: "Entgeltvereinbarungen gehören 
weiterhin auf die Ebene der Betriebe und der Tarifpartner", so das 
Fazit von Schnieder.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn und Kronprinzendamm 1, 10711 Berlin
Tel.: 0228/9161-16 oder 0172/2350058 und eMail:  rei@bdu.de

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