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Beraterverband drängt auf Bürokratieabbau

Bonn (ots)

Der Abbau bürokratischer Hemmnisse für Unternehmen
muss nach Auffassung des Bundesverbandes Deutscher 
Unternehmensberater BDU e.V. stärker und schneller vorangetrieben 
werden. Aus Sicht des BDU würden sich kurzfristig vor allem 
Deregulierungen in den Bereichen steuerlicher Dokumentation und 
Fristen anbieten, so der Präsident des Verbandes, Antonio Schnieder.
Entlastend wäre zum Beispiel die Verkürzung der Frist zur 
Aufbewahrung von Buchungsbelegen von jetzt zehn auf zukünftig sechs 
Jahre. Dieses insbesondere vor dem Hintergrund, dass es der 
Finanzverwaltung seit einiger Zeit schon erlaubt ist, rein 
IT-gestützte Betriebsprüfungen durchzuführen und damit Prüfungen 
weniger aufwendig sind. Sinnvoll wäre ebenfalls, die seit 2005 
geltende Verwendungspflicht des Formulars für die 
Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) ersatzlos zu streichen oder 
zumindest den bislang geltenden Schwellenwert von jetzt 17.500 Euro 
deutlich zu erhöhen. Die starren Vorgaben des Formulars würden vor 
allem bei Kleinst- und Kleinunternehmen in keinem Verhältnis zum 
Aufwand stehen.
Weiterhin gelte es, verwaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren zu
verkürzen. Denkbar wäre zum Beispiel eine Regelung, wonach Anträge, 
die nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums von der Behörde 
beschieden werden, als genehmigt gelten. Dies sei insbesondere im 
Gewerbe- und Baubereich wünschenswert, denn hier würden Investitionen
oder Neugründungen oftmals zu lange verzögert, weil die Verwaltung 
nicht oder nicht in vollem Umfang zeitnah entscheide. Zugleich 
sollten derartige Bescheide vollumfassend sein, also mehrere 
sachliche Zuständigkeiten abdecken, um dem Antragsteller mit 
möglichst einem Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
Der BDU-Präsident warnt aber zugleich davor, die hiesige 
Verwaltungspraxis grundsätzlich zu verdammen. "Der 
Wirtschaftsstandort Deutschland profitiert durchaus auch von seiner 
Bürokratie - immerhin sind Rechtssicherheit und Planbarkeit in hohem 
Maße gewährleistet."
Pauschale Vergleiche zu anderen Rechtssystemen seien in diesem 
Zusammenhang nicht immer hilfreich. Gerade in dem oft zitierten 
Musterbeispiel USA gehe es keinesfalls so bürokratiearm zu, wie gerne
behauptet werde. Das Beispiel Produktsicherheit oder die 
unterschiedliche Gesetzgebung in den Einzelstaaten belegten dies sehr
anschaulich.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn und Kronprinzendamm 1, 10711 Berlin
Tel.: 0228/9161(0)-16 oder 0172/23 500 58, eMail:  rei@bdu.de

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