EuGH stärkt Fluggastrechte: Flugverschiebungen von mehr als einer Stunde gelten als Annullierung
Berlin (ots)
- AirHelp gewinnt vor dem Europäischen Gerichtshof einen Fall gegen Laudamotion GmbH, einer Tochtergesellschaft von Ryanair
- Der Europäische Gerichtshof legt fest, dass Flugverschiebungen von mehr als einer Stunde - auch nach vorne - als Annullierung angesehen werden dürfen
- Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, die betroffenen Passagiere pünktlich über die Verschiebung zu informieren, auch wenn der Flug über einen Drittanbieter gebucht wurde
Erst gestern hat das Landgericht Frankfurt am Main Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft Ryanair, mit denen Passagiere davon abgehalten werden sollten, ihre Entschädigungsansprüche an Internetportale abzutreten, für rechtswidrig erklärt. Nun hat heute AirHelp ( www.airhelp.de), die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, einen weiteren Rechtsstreit gegen die Laudamotion Gmbh - einer Tochtergesellschaft von Ryanair - gewonnen. Der Europäische Gerichtshof hat beschlossen, dass Flugverschiebungen von mehr als einer Stunde als Annullierung betrachtet werden können und dass die Fluggesellschaften selbst dazu verpflichtet sind, die betroffenen Passagiere über derartige Verschiebungen in Kenntnis zu setzen, auch wenn der Flug über ein Reisebüro oder ein Internetportal gebucht wurde.
Europäischer Gerichtshof: Flugverschiebungen von mehr als einer Stunde können als Annullierung gesehen werden
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Flugverschiebungen von mehr als einer Stunde als eine Annullierung des Fluges angesehen werden können - auch wenn dadurch die Fluggäste nicht verspätet an ihrem Zielort ankommen. Dementsprechend haben Fluggäste auch Anspruch auf Entschädigungszahlen. Außerdem hat der Europäische Gerichtshof festgelegt, dass es in der Pflicht der Fluggesellschaften liegt, alle betroffenen Passagiere frühzeitig - das heißt mindestens 14 Tage im Voraus - über der Verlegung zu informieren. Auch wenn ein Flug über ein Reisebüro oder ein Internetportal gebucht wurde, muss die Airline die Information an die Fluggäste weitergeben, nicht der Drittanbieter.
"Wir haben in der Vergangenheit des Öfteren feststellen müssen, dass es bei Ryanair schwieriger ist als bei anderen Fluggesellschaften, die Fluggastrechte der Passagiere durchzusetzen. Nicht zuletzt durch die AGBs, die die Arbeit von uns als Online-Fluggastportal erheblich erschweren. Umso wichtiger ist nun nicht nur die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Mains, sondern auch die des Europäischen Gerichtshofs, welche uns in Zukunft bei vielen weiteren Rechtsstreitigkeiten bei der Durchsetzung der Fluggastrechte unterstützen wird", erklärt Christian Leininger, Rechtsexperte bei Airhelp.
Der Fall EuGH - C-263/20: Die Laudamotion GmbH verlegte einen Flug um sechs Stunden nach vorne
AirHelp war gegen die Laudamotion GmbH zunächst vor das Bezirksgericht Schwechat gezogen, weil die Airline einen Flug von Palma de Mallorca nach Wien am 14. Juni 2018 um sechs Stunden nach vorne verlegte: Der Flug startete bereits um 8:40 Uhr statt um 14:40 Uhr. Die betroffenen Passagiere hatte den Flug mit dem Online-Reiseanbieter Kiwi gebucht und wurden erst vier Tage vor dem Flug über die Flugplanänderung informiert - obwohl Laudamotion Kiwi bereits mehr als 14 Tage darüber Auskunft erteilt hatte. Laudamotion wollten den Fluggästen einerseits aufgrund der frühzeitigen Bekanntgabe der Änderung keine Entschädigungen auszahlen, andererseits, weil der Flug nach vorne verlegt worden war und deshalb keine Verspätung oder Stornierung vorlag.
Nach einer ersten Niederlage vor dem Bezirksgericht Schwechat, legte AirHelp Berufung vor dem Landesgericht Kornneuburg ein, welches die Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlag.
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Geplante wie spontane Streiks bei den Fluggesellschaften zählen nicht dazu.
Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte. Seit der Gründung 2013 hilft das Unternehmen Reisenden dabei, Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge sowie im Falle einer Nichtbeförderung durchzusetzen. Zudem ergreift AirHelp juristische und politische Maßnahmen, um die Rechte von Fluggästen weltweit weiter zu stärken. Das Unternehmen hat bereits mehr als 16 Millionen Menschen geholfen und ist weltweit tätig. Seit 2019 kooperiert AirHelp mit Verbraucherschutz Deutschland ( www.verbraucherschutz.de/airhelp) und hilft bei der Durchsetzung der Fluggastrechte von Verbrauchern, die sich an den Verbraucherschutz Deutschland gewandt haben. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter: www.airhelp.com/de/
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