Alle Storys
Folgen
Keine Story von Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung DIVA mehr verpassen.

Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung DIVA

DIVA Briefing - Die gesetzliche Rente nach Corona: Unsicherer denn je?

Ein Dokument

Marburg (ots)

DIVA-Briefing 05/2020:

Die gesetzliche Rente nach Corona: Unsicherer denn je?

Prof. Dr. Michael Heuser,

Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung

1. Die aktuelle Situation: Unberechenbares Virus, unberechenbare Weltwirtschaft.

Den Experten, Politikern und zunehmend auch den Menschen in Deutschland ist klar: Die Corona-Pandemie wird drastische ökonomische Konsequenzen haben. Für Wochen sind die wirtschaftlichen Aktivitäten in Deutschland heruntergefahren, der Exportnation Deutschland brechen ihre Auslandsmärkte weg, die internationale Arbeitsteilung ist gestört, die Kunden in der Welt kommen immer mehr in Zahlungsverzug. Die Corona-Pandemie ist ein "symmetrischer Schock" im schlimmsten weltwirtschaftlichen Sinne: Er trifft nahezu alle Volkswirtschaften der Welt in nahezu demselben Zeitraum mit nahezu derselben Intensität.

So unberechenbar der Gegner, das SARS-CoV-2-Virus, ist, so unberechenbar sind seine Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung. Politische Entscheidungen fallen im Nebel und auf Sicht. Vorsichtige Lockerungen in jüngster Zeit wecken Hoffnungen, dass die Wirtschaft wieder anspringen könnte. Gleichzeitig mahnt die Gefahr einer zweiten Infektionswelle zur Vorsicht und zeigt, dass Rückschläge bei der Erholung nicht auszuschließen sind. Bei aller Unvorhersehbarkeit besteht in einem Einigkeit: Es ist noch nicht vorbei.

2. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung: Wie geht es weiter?

2.1 Welches Szenario trifft zu: "Nachtfrost", "Winter" oder "Eiszeit"?

Noch Ende Januar erwartete die Bundesregierung in ihrem Jahreswirtschaftsbericht für 2020 einen Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandprodukts (BIP) um 1,1 %. Am 18. März veröffentlichte sie den finanziellen Rahmen der Bundeshaushalte 2021-24. Sie sah sich dort zwar noch außerstande, jegliche Auswirkungen der Corona-Pandemie zu berücksichtigen, war sich aber bewusst, dass sie mit diesen "Eckwerten" im Grunde Makulatur vorlegte.

Seitdem fallen die Prognosen der Experten im Wochenrhythmus pessimistischer aus. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ("Wirtschaftsweise") veröffentlicht am 31. März ein Sondergutachten; dort geht er in einem "Basisszenario, dem ... wahrscheinlichsten Szenario", von einem Einbruch der Wirtschaftsleistung in Deutschland von 2,8 % aus. Eine Woche später, am 8. April, prognostizieren die Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrem Frühjahrgutachten minus 4,2 %. Mitte April korrigieren die Wirtschaftsweisen ihre Prognose auf minus 5,5 %. Die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom 29. April erwartet für das aktuelle Jahr ein negatives Wachstum von 6,3 %, und die Frühjahrsprognose der EU-Kommission am 7. Mai bestätigt diese Größenordnung mit minus 6,5 % für Deutschland. Mitte Mai schließlich gehen Ökonomen der Deutschen Bank und von Goldman Sachs von einer Schrumpfung des deutschen BIP von 9 % im Jahr 2020 aus.

Zum Vergleich die Finanzkrise: Der BIP-Einbruch betrug im Jahr 2009 in Deutschland minus 5,7 %. Dieser scharfen Rezession folgte eine ebenso schnelle Erholung, und im Jahresverlauf 2011 wurde das BIP-Niveau von Ende 2008 wieder erreicht.

Scharfer Einbruch, schnelle Erholung - das unterstellen auch die aktuellen Prognosen und Projektionen in ihren zuversichtlichen Varianten. Danach setzt der ökonomische Erholungsprozess im zweiten Halbjahr 2020 ein, und Ende 2021 wird (fast) wieder das Vorkrisenniveau von 2019 erreicht. Zugleich weisen sie aber auf Abwärtsrisiken hin. Die EU-Kommission unterstreicht, ihre Prognose für 2021 beruhe darauf,

  1. dass der Lockdown europaweit in den kommenden Wochen stetig zurückgefahren werde und die Pandemie danach unter Kontrolle bleibe;
  2. dass die mit den Pandemie-Maßnahmen verbundenen Schulden nicht in eine neue Finanzkrise führten;
  3. dass die globalen Märkte wieder komplett geöffnet würden.

Diese Annahmen sind optimistisch, die Abwärtsrisiken beträchtlich. Die Gutachten und Expertisen arbeiten deshalb vielfach mit verschiedenen Szenarien. Die Wirtschaftsweisen etwa berechnen in ihrem Sondergutachten neben dem wahrscheinlichen (Basis-)Szenario ein Risikoszenario "Ausgeprägtes V" mit tieferem Einbruch und schnellerer Erholung des BIP und ein Risikoszenario "Langes U" mit einem leicht schwächeren Einbruch und einer längeren Talsohle. Andere fügen noch ein L-Szenario, eine Krise ohne rasche Erholung, hinzu. Mit einem kurzen "Nachtfrost" käme Deutschland gut davon; er kann aber durchaus in einen "strengen Winter" oder gar in eine lange "Eiszeit" münden.

2.2 Öffentliche Haushalte: Einnahmen brechen weg, Ausgaben erodieren.

Die Konsequenzen für die öffentlichen Haushalte sind überbordende Defizite. Der massive Wirtschaftseinbruch führt automatisch zu einbrechenden (Steuer-)Einnahmen durch Gewinneinbußen, Umsatzrückgang und Kurzarbeit. Ebenso automatisch steigen staatliche Ausgaben z.B. für Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld. Darüber hinaus verursachen diskretionäre Krisenmaßnahmen zusätzliche Milliarden-Ausgaben und steuerliche Mindereinnahmen, etwa großzügige Regelungen zu Steuerstundungen und Verlustrückträgen, der Ausbau der Kurzarbeit, erhebliche Kreditlinien für Firmen, Zuschüsse für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige.

Eine Kostenschätzung dieser Maßnahmen listet das "Deutsche Stabilitätsprogramm 2020" vom 22. April auf, mit dem die Bundesregierung der EU-Kommission die mittelfristige Finanzplanung aller staatlichen Ebenen in Deutschland berichtet. Die Gesamtsumme der bis zu diesem Zeitpunkt beschlossenen staatlichen Mehrausgaben und Mindereinnahmen beträgt 453,3 Mrd. EUR (s. Tabelle 1 im Anhang).

Von diesen Maßnahmen werden die 200 Mrd. EUR des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) in Form von Rekapitalisierungs-Maßnahmen von Unternehmen (siehe die aktuelle Diskussion um Staatshilfen für die Lufthansa) und Krediten aus KfW-Sonderprogrammen an Unternehmen vergeben. Sie sind im Grundsatz nicht verloren, bergen aber ein gewisses Verlustrisiko.

Zur Erinnerung die Finanzkrise: Im Winter 2008, zu Beginn der Finanzkrise, war der Bund bei der Commerzbank eingestiegen. Für mehr als 18 Mrd. EUR erhielt er eine Sperrminorität von 25 % plus 1 Aktie. Derzeit (Mai 2020) hält er noch 15,6 %. Diese waren beim Einstieg 2008 mehr als 5 Mrd. EUR und sind Stand heute 600 Mio. EUR wert. An einen Ausstieg aus der Commerzbank ist in Corona-Zeiten nicht zu denken.

Hinzu kommen weitere mögliche Garantien in Höhe von rund 800 Mrd. EUR im Rahmen der Coronbedingten Anhebung des staatlichen Garantierahmens. Auch sie sind nicht verloren und damit nicht haushaltswirksam, bergen aber ebenfalls das Risiko der Inanspruchnahme.

Zum Vergleich die Finanzkrise: Die Rettung der Banken belastete die öffentlichen Haushalte nach Berechnungen der Bundesregierung insgesamt mit knapp 70 Mrd. EUR; Bund und Länder hatten zudem für rund 100 Mrd. EUR Garantien ausgesprochen.

Zudem wird es zu einem erheblichen Rückgang der Steuereinnahmen kommen. Der Arbeitskreis "Steuerschätzungen" berechnete Mitte Mai - bei allen Unwägbarkeiten der künftigen Wirtschaftsentwicklung - seine Projektion. Danach werden die Steuereinnahmen, verglichen mit der Schätzung vom Oktober 2019, im Jahr 2020 insgesamt um 98,6 Mrd. EUR und damit um mehr als 10 % niedriger ausfallen als erwartet; bis zum Jahr 2024 könnten sich die Mindereinnahmen auf mehr als 300 Mrd. EUR aufaddieren.

Sieht man die Corona-Daten in Relation zu anderen gesamtwirtschaftlichen Kennzahlen, wird deutlich, um welche Größenordnungen es sich handelt. Allein die zusätzlichen Kosten des Jahres 2020 werden die Höhe eines "normalen" Bundeshaushalts erreichen oder überschreiten (Tabelle 2 im Anhang). Unklar ist, welche weiteren Corona-bedingten Kosten in den Folgejahren hinzukommen werden.

2.3 Öffentliche Schulden: Bürde auf Jahrzehnte.

Diese Finanzierungslücke der öffentlichen Haushalte erhöht dauerhaft die Staatsverschuldung. Derzeit lassen sich nicht einmal für das Jahr 2020 und umso weniger für die Zukunft zuverlässige Aussagen treffen. Entscheidend wird sein, ob eher das "Nachtfrost"- oder das "Winter"-Szenario oder gar eine "Eiszeit" eintreten wird. In ihrem "Stabilitätsprogramm 2020" berichtet die Bundesregierung im April 2020 eine erwartete Schuldenquote von 75,25 % des BIP für das Jahr 2020 nach Brüssel. Schätzungen schließen nicht aus, dass sie bis Ende 2021 auf bis zu 100 % der Wirtschaftsleistung ansteigen könnte.

Vermutlich wird es auch im besten Fall viele Jahre und erhebliche Kraftanstrengungen brauchen, um die Corona-bedingte Zusatzverschuldung zurückzuführen. Das Bundesfinanzministerium geht für den Bundeshaushalt von über zwei Jahrzehnten aus.

Zum Vergleich die Finanzkrise: Die Staatsverschuldung stieg in den Jahren 2009 und 2010 um insgesamt rund 440 Mrd. EUR. Schrumpfendes BIP und rasanter Schuldenanstieg ließen die Schuldenquote als Verhältnis von staatlichen Gesamtschulden zu Bruttoinlandsprodukt in 2009 und 2010 von 65, 2 % auf 81,8 % schnellen. Es dauerte bis Ende 2019, bis Deutschland das Maastricht-Kriterium einer Schuldenquote unter 60 % wieder einhalten konnte. Es hat eine gewisse Ironie, dass die Bundesregierung diesen Erfolg Ende März 2020 vermelden konnte - bereits mitten in der Corona-Krise.

3. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die gesetzliche Rentenversicherung.

3.1 Das Magische Viereck der gesetzlichen Rente.

Die politischen Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Rente folgen prinzipiell einem "Magischen Viereck" aus dem Sicherungsniveau (einer definierten Standardrente vor Steuern in Relation zum Durchschnittsverdienst vor Steuern), dem Beitragssatz (bzw. den Beitragseinnahmen als Produkt von Beschäftigung und Beitragssatz), dem Renteneintrittsalter und einem Bundeszuschuss, der eine verbleibende Lücke schließen muss.

Die Zwänge dieses Magischen Vierecks sind die einer Bettdecke. Die Flächengröße ist fest. Das bedeutet, dass die Veränderung an einer oder zwei Ecken des Vierecks direkte gegenläufige Auswirkungen auf die übrigen Ecken hat. Wenn also die Beschäftigung aufgrund der demografischen Entwicklungen zurückgeht, könnte die Politik künftig:

  • das Sicherungsniveau (von derzeit garantiert mindestens 48 %) absenken, also die ausgezahlten Renten reduzieren; und / oder
  • den Beitragssatz der Beitragszahler (von derzeit 18,6 %) erhöhen und so die Beitragseinnahmen konstant halten; und / oder
  • das Rentenalter (bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre steigend) weiter anheben und so die Anzahl der Beitragszahler erhöhen und gleichzeitig die Anzahl der Rentenempfänger senken; und / oder
  • den Bundeszuschuss erhöhen.

3.2 Rentenpakt 2019: Bis 2025 stabil?

Die Pandemie wird fraglos drastische Spuren im gesetzlichen Rentensystem hinterlassen. Im Rentenpakt 2019 wurde eine doppelte Haltelinie festgeschrieben, um das Rentenniveau für alle Leistungsempfänger und zugleich den Rentenversicherungsbeitragssatz für alle Beitragszahler bis zum Jahr 2025 zu garantieren. Demgemäß soll bis zum Jahr 2025 das Sicherungsniveau bei 48 Prozent gehalten (Haltelinie I) werden, und der Beitragssatz zur Rentenversicherung darf die Marke von 20 % nicht überschreiten (Haltelinie II).

Dieser Rentenpakt verursachte laut Stabilitätsprogramm 2019 der Bundesregierung bereits im Jahr 2019, also noch ohne Corona-Effekt, Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung von knapp 100 Mrd. EUR; diese würden kontinuierlich weiter steigen (im Jahr 2023 auf 114 Mrd. EUR). Berechnungen des Munich Center for the Economics of Aging (MEA) des Max-Planck-Instituts München zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die gesetzliche Rentenversicherung ergeben, dass weitere, zusätzliche Bundesmittel von 50 bis 60 Mrd. EUR bis Mitte des Jahrzehnts benötigt werden.

Angesichts dieser Zahlen werden seitens Experten Forderungen nach einem "Rentenmoratorium bis Ende des Jahres" (Bernd Raffelhüschen) laut. Die für Sommer dieses Jahres beschlossene Erhöhung der gesetzlichen Renten in Westdeutschland um 3,45 Prozent, in Ost- deutschland um 4,2 Prozent solle ausgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt voll oder auch nur zur Hälfte nachgeholt werden.

3.3 Rente auf lange Sicht: Bleibende Schäden?

Auch schon vor Corona war die gesetzliche Rente auf lange Frist - also für die heute 60jährigen, 50jährigen, 40jährigen und so weiter - nicht mehr sicher. Die doppelte Haltelinie aus simultaner Begrenzung des Beitragssatzes nach oben und des Sicherungsniveaus nach unten bis 2025 ist eine Doppelgarantie mit Verfallsdatum.

Die Deutsche Bundesbank kam in einer Projektion vom Oktober 2019 - noch vor Corona - zu dem Ergebnis, dass mit dem Rentenzugang der Baby-Boomer und den damit einhergehenden Verschiebungen der Erwerbsbeteiligung in den nächsten 15 bis 20 Jahren das Sicherungsniveau unter 43 % sinken und gleichzeitig der Beitragssatz über 22 % ansteigen würde. Und dies, obwohl das Rentenalter auf 67 Jahre angehoben wird und die Bundesmittel für Rentenversicherung längerfristig erheblich zunähmen. Die Rentenkommission "Verlässlicher Generationenvertrag" aus Sozialpartnern, Politik und Wissenschaft, die ihre von Corona noch unbeeinflussten Berechnungen Ende März 2020 vorlegte, kommt zu ähnlichen Ergebnissen.

Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf das Magische Viereck? Das MEA entwarf im März 2020 sechs Renten-Szenarien der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Danach könnten im schlimmsten Fall bis zum Jahr 2035:

  • das Sicherungsniveau unter 45 % sinken;
  • der Beitragssatz auf 24 % steigen;
  • die benötigten Bundesmittel auf weit über 100 Mrd. EUR steigen.

Welches Szenario auch immer eintritt: Der generelle Druck auf die öffentlichen Haushalte und zumal den Bundeshaushalt wird vermutlich in jedem Fall zunehmen. Bundeszuschüsse werden nicht jede beliebige Finanzierungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung schließen können, und dies wird ausgabenwirksame Reformen erschweren.

Wenn also Bundeszuschüsse nicht mehr die Patentlösung sein können und zugleich einer zunehmenden Belastung der Beschäftigten und der Unternehmen durch steigende Sozialversicherungsbeiträge Grenzen gesetzt sind, lässt das Magische Viereck nur zwei Ventile zu: steigende Rentenalter über 67 Jahre hinaus und ein sinkendes Sicherungsniveau. Politische Kompromisse werden sich vermutlich auf eine Kombination aus beiden Parametern verständigen.

4. DIVA-Einschätzung: Auf das Wesentliche besinnen. Rentenpakt 2019 überprüfen. Private Altersvorsorge stärken.

Bereits die Szenarien vor Corona legten es nahe, und die aktuelle Krise macht es noch deutlicher, was die gesetzliche Rente künftig bestimmen wird: höhere Beiträge, späterer Renteneintritt, weniger Rente.

Mit dem Rentenpakt 2019 versuchte man, Zeit zu kaufen, um die langfristige Rentenpolitik für nach 2025 zu entwerfen. Dieser Zeitpuffer schmilzt mit der Corona-Krise dahin. Die gesetzliche Rente muss sich auf das Wesentliche besinnen. Möglicherweise muss der Rentenpakt schon in diesem Jahr wieder aufgeschnürt werden. Möglicherweise müssen Reformen der letzten Jahre erneut auf den Prüfstand des Finanzierbaren kommen: Rentenpakt 2019, Mütterrente, Rente ab 63, geplante Grundrente.

Dringlicher denn je muss neben der gesetzlichen Rentenversicherung die private Altersvorsorge gestärkt werden. Das Jahr 2070 der Bundesbank-Projektion ist nicht allzu ferne Zukunft, sondern das Renteneintrittsjahr der heute 20jährigen. Mit dem Start ins Berufsleben beginnt der Aufbau von Ansprüchen an die gesetzliche Rentenversicherung; nicht später sollte auch der Aufbau einer ergänzenden privaten Altersvorsorge beginnen.

Die demografische Entwicklung hat den Rentenexperten bereits vor Corona große Sorgen bereitet. Beide zusammen, Corona-Pandemie und demografische Entwicklung, gehen eine unheilvolle Allianz gegen die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die Rente ist alles andere als sicher.

Quellen:

Börsch-Supan, Axel und Johannes Rausch: Corona-Pandemie: Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung, ifo Schnelldienst 4 / 2020, S. 36 - 43 (zuerst erschienen als MEA-Discussion Paper 11 / 2020, 23. März 2020).

Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.); Stabilitätsprogramm 2019, April 2019. Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.): Stabilitätsprogramm 2020, April 2020.

Bundesministerium der Finanzen: Eckwerte für den Bundeshaushalt 2021 und den Finanzplan bis 2024, Webseite des BMF, abgerufen am 8. Mai 2020.

Bundesministerium der Finanzen: Pressemitteilung Nr. 10/2020 vom 14.05.2020 "Ergebnisse der 157. Sitzung des Arbeitskreises 'Steuerschätzungen' vom 12. bis 14. Mai 2020".

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hrsg.): Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität stärken - in Deutschland und Europa, Jahreswirtschaftsbericht 2020, Januar 2020.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Corona trifft Wirtschaft. Frühjahrsprojektion der Bundesregierung. Schlaglichter der Wirtschaftspolitik Mai 2020 (29. April 2020).

Deutsche Bundesbank: Langfristige Perspektiven der gesetzlichen Rentenversicherung, Monatsbericht Oktober 2019, S. 55 - 82.

Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen 2019. Deutsche Rentenversicherung: Zahlen und Tabellen, 2020.

European Commission: European Economic Forecast Spring 2020, Institutional Paper 125, May 2020.

Gemeinschaftsdiagnose der Wirtschaftsforschungsinstitute #1-2020 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Wirtschaft unter Schock - Finanzpolitik hält dagegen, April 2020.

Gros, Claudius et al.: Kosten der Coronakrise: Studie über die sozioökonomischen Folgen von "social distancing", Goethe-Uni online, abgerufen 4. Mai 2020.

Kommission Verlässlicher Generationenvertrag: Bericht der Kommission (Kurzfassung, Band I, Band II), März 2020.

Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Die gesamt- wirtschaftliche Lage angesichts der Corona-Pandemie. Sondergutachten. 22. März 2020.

Sachverständigenrat, Mitglieder: Eine Exit-Strategie für Deutschland, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 12.04.2020.

Über das DIVA

Das Deutsche Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) ist ein "An-Institut" der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) mit Hauptsitz in Paderborn und zugleich das Forschungsinstitut des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater (BDV). Es wird als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung mit hohen Standards geführt. Sitz des DIVA ist Marburg.

In Studien und Forschungsprojekten widmet sich das DIVA Themen der finanziellen Absicherung und Geldanlage von Bürgern und Unternehmen in Deutschland wie auch Fragen der Regulierung des Finanzmarktes und der Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme. In wissenschaftlich abgesicherten Umfragen ermittelt das DIVA Sichtweisen, Meinungen und Stimmungen der Bevölkerung. Dabei macht es sich über die Zusammenarbeit mit renommierten Meinungsforschungsinstituten hinaus Wissen und Erfahrung der 12.000 BDV-Mitglieder mit über 8 Millionen Kundinnen und Kunden und monatlich mehr als 1 Million Kundenkontakten zunutze. Repräsentative Stichproben dieser Gruppe bilden eine wichtige ergänzende Basis der Umfragen und empirischen Forschungsprojekte.

Je zweimal im Jahr ermittelt und veröffentlicht das Institut den "DIVA Altersvorsorge-Index" bzw. den "DIVA Geldanlage-Index Aktien(-Fonds)". In ausführlichen Stellungnahmen, seinen "DIVA-Monitoren", wie in knappen Beiträgen, den "DIVA-Briefings", bezieht das Institut zu aktuellen Diskussionen in seinen Fachgebieten öffentlich Position.

Wissenschaftlicher Direktor des DIVA ist Prof. Dr. Michael Heuser, geschäftsführender Direktor Dr. Helge Lach.

Verantwortlich für dieses DIVA-Briefing und genereller Ansprechpartner für die inhaltliche Arbeit des DIVA ist der wissenschaftliche Direktor des DIVA, Prof. Dr. Michael Heuser: michael.heuser@diva.de .

kontakt@diva.de | www.diva.de

Pressekontakt:

kontakt@diva.de
Prof. Dr. Michael Heuser
Michael.Heuser@diva.de
06421-59078-0

Original-Content von: Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung DIVA, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung DIVA
Weitere Storys: Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung DIVA
  • 12.03.2020 – 16:58

    Vermittler auf Konfrontationskurs

    Marburg (ots) - Bundeskabinett beschließt: Aufsicht über Finanzanlagenvermittler liegt zukünftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - Auswertung der Stellungnahmen der Verbände - Komprimierte Zusammenfassung der Stellungnahmen bietet Orientierung Zu dem im Dezember 2019 veröffentlichten Referentenentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin (zwischenzeitlich als Kabinettsentwurf am 11. März 2020 ...