Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
VNW-Direktor Andreas Breitner zur Neufassung des Wohnraumförderungsgesetzes
144/2021
Der schleswig-holsteinische Landtag hat am Freitag die Neufassung des Wohnraumförderungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Wohnberechtigungsscheine künftig nur noch ein Jahr statt bislang zwei Jahre lang gültig sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass günstiger Wohnraum nur von den Haushalten bezogen wird, die wirklich auf ihn angewiesen sind.
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„Alles, was Anspruchsberechtigen einen unbürokratischen Zugang zu Sozialwohnungen ermöglicht, ist sinnvoll und hilft. Allerdings reicht die Veränderung der ‚Zugangsvoraussetzungen‘ allein nicht aus. VNW-Unternehmen wollen mehr öffentlich geförderte Wohnungen bauen, weil der Bedarf höher als das Angebot ist. Dazu sind bezahlbare Grundstücke, weniger Bürokratie und entsprechende Fördermittel die Voraussetzung. Vor allem bei den Grundstücken und der Bürokratie hapert es auch in Schleswig-Holstein.“
2021/11/26
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 400 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,20 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.
V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de