Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Soziale Vermieter kritisieren Einknicken der Kieler Landesregierung beim Thema Bürgerbegehren
VNW-Direktor Andreas Breitner:
- Landesregierung beraubt sich selbst ihrer Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit.
- Vorfahrt für den Bau bezahlbarer Wohnungen ist dringend notwendig.
- Es regiert die Mentalität des „Not in my backyard“.
- Blick nach Hamburg zeigt die Auswirkungen falscher Politik.
129/2022
Schleswig-Holsteins Landesregierung ist nach massiver Kritik von einer vorgesehenen rigorosen Einschränkung bei Bürgerbegehren ab. Von der Regierung wegen landes- oder bundesweiter Bedeutung als unverzichtbar eingestufte Infrastruktur-, Investitions-oder Klimaprojekte sollen nun doch nicht von Bürgerbegehren ausgeschlossen werden. Eine solche Generalklausel werde es nicht geben, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) am Freitag in Kiel.
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„Wann fängt die schwarz-grüne Landesregierung an, zu regieren? Kein Ehrgeiz, kein Antrieb für Veränderungen, sondern die Verwaltung des Status quo. Es ist bedauerlich, dass die Landesregierung eingeknickt und von ihrem Ziel abgerückt ist, Bürgerbegehren einzuschränken, wenn dadurch der dringend notwendige Bau bezahlbarer Wohnungen verhindert wird. Damit beraubt die Regierung sich selbst ihrer dringend notwendigen Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit.
Am Gemeinwohl orientierte Wohnungsunternehmen erleben in ihrer täglichen Praxis, dass ein Wohnungsbauprojekt kaum mehr ohne erheblichen Widerstand aus der Nachbarschaft umgesetzt werden kann. In Sonntagsreden wird von Politik und Zivilgesellschaft der Mangel an bezahlbarem Wohnraum beklagt. ‚Unter der Woche‘ regiert dann die Mentalität des „Not in my backyard“. Diejenigen, die aber auch einmal dort in bezahlbaren Wohnungen leben wollen, haben (noch) keine Stimme und damit keine Lobby. Hier hätten strengere Regeln für Bürgerbegehren helfen können, den Bau bezahlbarer Wohnungen zu erleichtern.
Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen könnten mehr Wohnraum schaffen, wenn man sie denn ließe. Wir hatten klare Regelungen erwartet, wonach der Bau öffentlich geförderter bezahlbarer Wohnungen nicht mehr durch Bürgerbegehren verhindert werden kann. Dass es künftig nur dann kein Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen mehr geben darf, wenn die Aufstellungsbeschlüsse in der Kommunalvertretung eine Zweidrittel-Mehrheit hatten, ist nichts weiter als weiße Salbe.
Es lohnt ein Blick nach Hamburg. Dort haben weit reichende Regelungen der repräsentativen Demokratie kleinen gesellschaftlichen Gruppierungen, die bei regulären Wahlen chancenlos sind, umfangreiche Machtbefugnisse beschert. Der Senat und die Bezirksversammlungen sind dadurch erpressbar geworden. Sie können eigentlich unverzichtbare Wohnungsbauprojekte nicht mehr umsetzen. Opfer sind jene, die auf einem engen Wohnungsmarkt verzweifelt eine bezahlbare Wohnung suchen.“
21/10/2022
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 406 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.
V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de