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BDPK zum Eckpunktepapier KH-Reform: Kernfragen ungelöst

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Den vom Bundesgesundheitsministerium und den Bundesländern festgelegten Eckpunkten für die Krankenhausreform fehlen nach Ansicht des BDPK konkrete Lösungsansätze zur Überwindung der zentralen Probleme. Die aktuell bestehende Unterfinanzierung der Kliniken werde ebenso wenig beseitigt wie der Fachkräftemangel und die Überbürokratisierung. Stattdessen müssten sich die Patient:innen wegen der absehbaren Dezimierung von Krankenhaus-Kapazitäten bei gleichzeitiger Entkopplung der Finanzierung von der tatsächlichen Leistungserbringung auf längere Wartezeiten bei medizinisch notwendigen Behandlungen einstellen. Zudem sei die angestrebte Entökonomisierung mit den vorgesehenen Instrumenten kaum zu erreichen.

Zentraler Kritikpunkt des BDPK am Eckpunktepapier ist die nach wie vor isolierte Fokussierung auf die Planung von Krankenhausangeboten. Da die ambulante, rehabilitative und pflegerische Versorgung weitgehend ausgeblendet würden, bringe die Reform keinen wirklichen Fortschritt für die Patient:innen. Auch für das Klinikpersonal seien keine Verbesserungen zu erwarten, da es keine Impulse für den Abbau der Überbürokratisierung gebe. Der BDPK bemängelt, dass die vorgesehenen Instrumente als bundeseinheitliche Schablonen vor allem auf den Abbau von Überversorgung ausgelegt seien, vor allem in ländlichen Regionen würden sie aber zu Unterversorgung führen. Außerdem seien die vorgesehenen Qualitätsvorgaben zu sehr auf Strukturen beschränkt und würden die wesentlich wichtigere Ergebnisqualität weitgehend unberücksichtigt lassen. Im Kern beinhalte das vorgelegte Eckpunktepapier eine Reduzierung der Patientenzahlen im Krankenhaus „um jeden Preis“. Die Kombination von Kapazitätsreduzierung und Vorhaltefinanzierung werde letztlich dazu führen, dass sich die Wartelisten für medizinisch notwendige Behandlung schmerzhaft verlängern. Der BDPK hat außerdem Zweifel, ob die erhoffte ökonomische Entlastung der Kliniken eintritt, da mit der Reform den Krankenhäusern neue kostenverursachende Strukturanforderungen auferlegt werden. Zu befürchten sind aus Sicht des BDPK auch ineffiziente Strukturen, da die Vorhaltefinanzierung die Krankenhäuser nicht dazu motiviere, Patient:innen gut zu versorgen: Kliniken mit wenigen Patienten würden ebenso bezahlt wie die mit hoher Leistung.

Der BDPK erneuert angesichts der vorgestellten Reform-Eckpunkte seinen Vorschlag, bei der notwendigen Modernisierung des Gesundheitssystems eine integrierte regionale Versorgungsplanung in den Mittelpunkt zu stellen. Dazu enthalte das Eckpunktepapier allenfalls vage Andeutungen, aber keine konkreten Ansätze. In den kommenden Verhandlungen über die gesetzliche Ausgestaltung der Reform muss nach Ansicht des BDPK deshalb vor allem die Überlebensfähigkeit der Krankenhäuser des Levels 1i gesichert werden. Dazu sollten diese Kliniken in die Vorhaltevergütung und die regelhafte Investitionsfinanzierung eingebunden werden. Dort wo die haus- und fachärztliche Versorgung nicht gesichert ist, müssten die Level 1i Kliniken konsequent für die ambulante vertragsärztliche Versorgung geöffnet werden. Mit solchen positiven Anreizen würde eine gute Gesundheitsversorgung in den Regionen erreicht. Mit dem Vorhaben, die Versorgung mit negativen Restriktionen zu regulieren, werde dies nicht erreicht.

Bei Rückfragen:

Antonia von Randow, Katrin Giese
Pressesprecherinnen des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V. 
Friedrichstraße 60, 10117 Berlin 
Tel.: 030 - 2 40 08 99 - 0
mailto:presse@bdpk.de  www.bdpk.de 
www.rehamachtsbesser.de
Weiteres Material zum Download

Dokument:  2023_07_11_BDPK_PM_E~nkte_KH_Reform.docx
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