Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz
VIER PFOTEN begrüßt Aufnahme des Tierschutzes als Zielvorgabe in die EU-Verfassung
Hamburg (ots)
Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN begrüßt die Festschreibung des Tierschutzes in Artikel III-5a der Europäische Verfassung. "Tierschutz im Wertekatalog der Europäischen Gemeinschaft ist ein wichtiges Signal für den künftigen Umgang mit den uns anvertrauten Tieren", erklärt Dr. Marlene Wartenberg, Vorsitzende von VIER PFOTEN Deutschland.
Im Teil III der Verfassung werden die "Politikbereiche und die Arbeitsweise der Union" in der neuen EU-Verfassung definiert. Er enthält Zielvorgaben, wozu nunmehr der Tierschutz zählt. Der Artikel III-5a schreibt konkret fest, dass die EU bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Gemeinschaft in den Bereichen Landwirtschaft, Verkehr, Binnenmarkt und Forschung den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in vollem Umfang Rechnung zu tragen hat.
Bislang ist der Tierschutz lediglich in einem Protokoll zum Amsterdamer Vertrag enthalten. Das vergebliche Ringen um Verbesserungen der unhaltbaren Zustände bei Tiertransporten in der Europäischen Union zeigt als jüngstes Beispiel, wie notwendig eine Aufwertung des Tierschutzes in Europa war und ist.
VIER PFOTEN weist darauf hin, dass gleichwohl durch die Ausnahmeregelung in Artikel III-5a religiös, kulturell und traditionell begründeter Umgang mit den Tieren in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten bleibt. Damit können z.B. tierquälerische Stierkämpfe, religiöse Schlachtungen wie Schächten und nationaler Sport wie Hetzjagd und Hunderennen weiterhin ungehindert betrieben werden.
Wartenberg: "Daher wird VIER PFOTEN weiterhin darauf hinwirken, dass mit dem Tierschutz in der Europäischen Verfassung die Wertigkeit der Tiere als empfindende Wesen gegenüber anderen Zielen der EU verstärkt an Bedeutung gewinnt."
Weitere Informationen bei VIER PFOTEN: Beate Schüler, Pressesprecherin, Tel.: 040-399 249 31 oder 0170/5508260 E-Mail: beate.schueler@vier-pfoten.de Internet: www.vier-pfoten.de
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