Deutsche Umwelthilfe zur Abstimmung des Münchner Stadtrats gegen Diesel-Fahrverbote: "Verzögerungstaktik zulasten der Bürgerinnen und Bürger"
Berlin (ots)
Der Münchner Stadtrat hat heute gegen die Umsetzung der gerichtlich angeordneten Diesel-Fahrverbote gestimmt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub Deutschland VCD kritisieren die Entscheidung als Verzögerungstaktik zulasten der Münchner Bürgerinnen und Bürger.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
"Der Stadtrat hat heute gegen die Gesundheit der Münchnerinnen und Münchner gestimmt. Tempo 30 reicht nicht aus, um die massiven Überschreitungen des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid in München zu beheben. Durch diese Entscheidung müssen die Menschen in München noch länger schmutzige Luft atmen. Die Stadt ist vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu Fahrverboten für Euro-5-Dieselfahrzeuge verurteilt worden. Diese sind unerlässlich, um die Grenzwerte in München noch in diesem Jahr einzuhalten. Wir werden mit allen rechtlichen Mitteln sicherstellen, dass dieses Urteil schnellstmöglich umgesetzt wird."
Die Entscheidung des Stadtrats kommentiert Christoph von Gagern, Sprecher im VCD-Kreisverband München:
"Nach 14 Jahren der Grenzwertüberschreitung, einem ausgehandelten Vergleich und einer erneuten richterlichen Entscheidung, die eindeutig festlegt, dass Fahrverbote einzuführen sind, um den gesetzlichen Vorgaben endlich zu entsprechen, macht es mich einfach nur noch fassungslos, dass immer noch die Auffassung im Münchner Stadtrat vorherrscht, man habe die Zeit und das Recht, eine Tempo 30 Maßnahme zu prüfen. Die betroffenen Menschen haben diese Zeit nicht, deren Gesundheit steht jetzt auf dem Spiel und braucht effektive Maßnahmen."
Zur angekündigten Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung der Revision sagt Remo Klinger, Rechtsanwalt im Verfahren von DUH und VCD für die Saubere Luft in München:
"München kündigt eine offenkundig erfolglose Beschwerde gegen das Urteil an - die damit verbundenen Kosten, die München zu tragen haben wird, sind eine Verschleuderung von Haushaltsmitteln. Es grenzt an den strafrechtlich relevanten Tatbestand der Haushaltsuntreue, öffentliche Gelder für ein Verfahren auszugeben, das man allein zum Zweck der Verfahrensverschleppung und zur weiteren Nichteinhaltung von Gesundheitsgrenzwerten betreibt. Wir werden unmittelbar nach Einlegung der Beschwerde deren Zurückweisung beantragen und im Übrigen den Landesrechnungshof wegen dieser rechtlich unverantwortlichen Mittelverschwendung hinzuziehen."
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Christoph von Gagern, Sprecher im VCD-Kreisverband München
089 75968321, christoph.von.gagern@vcd-muenchen.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com
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