GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
An sein Recht zu kommen soll teurer werden
Berlin (ots)
Anwalts- und Gerichtskosten werden in Zukunft teurer. Das geht aus dem Regierungsentwurf zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz hervor, der heute in erster Lesung im Bundestag behandelt werden soll. Das Gesetz sieht vor, dass die Gebühren bzw. die Kosten für Anwälte und Gerichte neu festgelegt werden. Auch die Abrechnungsentgelte für Notare, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer sollen erhöht werden. Für die Verbraucher bedeutet dies, dass sie künftig mehr bezahlen müssen, um an ihr Recht zu kommen. "Es ist zu befürchten, dass die steigenden Kosten eines Rechtsstreits den einen oder anderen von der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen abhalten könnten", erklärt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Umso wichtiger ist die Rechtsschutzversicherung, sie übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits. "Der Jahresbeitrag einer Rechtsschutzversicherung liegt heute oft niedriger als die Kosten einer einzigen Arbeitsstunde eines Anwalts", so Fürstenwerth. Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz soll zum 1. Juli 2013 in Kraft treten.
Im Zweifel hilft die Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung schützt je nach Bedarf bei juristischen Auseinandersetzungen aus den Bereichen Privatleben, Beruf und Verkehr. Sie übernimmt unter anderem Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Darüber hinaus bietet sie Leistungen an, wie die telefonische Rechtsberatung oder die außergerichtliche Streitbeilegung durch Mediation. Tipp: Wer die Versicherungsbeiträge niedrig halten möchte, kann eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Dann zahlt der Versicherungskunde im Streitfall einen kleinen Teil der Kosten aus der eigenen Tasche - meist 100 oder 150 Euro.
Rund 40 Prozent der deutschen Haushalte haben eine Rechtsschutzversicherung. Jedes Jahr bearbeiten die Rechtsschutzversicherer über 3,8 Millionen neue Streitfälle. Rund ein Drittel der Streitigkeiten kommen aus dem Vertrags-, Sachen- und Schadenersatzrecht, 28 Prozent der Fälle aus dem Verkehrsrecht und 16 Prozent der Auseinandersetzungen zählen zum Arbeitsrecht. Die Unternehmen leisteten dafür 2,34 Milliarden Euro.
Die GDV-Stellungnahme zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.gdv.de.
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