ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Europäische Kommission verschiebt Einführung weiterer Sicherheitsmaßnahmen um 12 Monate
Berlin (ots)
Die Europäische Kommission hat heute gemeinsam mit Vertretern der Mitgliedstaaten beschlossen, die zum 6. Mai 2007 geplante Einführung einer Größenbeschränkung des Handgepäcks um 12 Monate zu verschieben. Sie reagiert damit unter anderem auf die Kritik der Luftverkehrsindustrie, die eine Einführung dieser Regelung als zu restriktiv und wenig zielführend abgelehnt hat.
Ursprünglich hatte die zum 6. November 2006 eingeführte EU-Verordnung, die eine Beschränkung bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck regelt, vorgesehen, ab 6. Mai 2007 nur noch Handgepäck mit den Maximalmaßen 56 cm x 45 cm x 25 cm zuzulassen. Die nun beschlossene Verschiebung der Regelung um ein Jahr verhindert zunächst erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen auf den europäischen Flughäfen.
Hierzu Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des deutschen Flughafenverbandes ADV: "Die deutschen Flughäfen danken der Europäischen Kommission für ihren Mut, die bereits verabschiedete Sicherheitsregelung nicht wie geplant umzusetzen und um 12 Monate zu verschieben. Der eingeschlagene Weg, die Größenbeschränkung des Handgepäcks zunächst durch Luftsicherheitsexperten im Rahmen einer Risikoanalyse auf ihren Nutzen hin zu untersuchen, ist der richtige und wird von uns begrüßt. Wir würden uns wünschen, wenn die Europäische Kommission diesen Weg fortsetzt und auch die Regelung zum sog. "Flüssigkeitsverbot" permanent einer Risikobewertung unterzieht. Um einen höchstmöglichen Standard an Sicherheit zu gewährleisten, sollten künftig alle Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen einer Risikoanalyse bewertet und einer kritischen Abwägung von Kosten und Nutzen unterzogen werden."
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Als Bundesverband der deutschen Flughäfen setzt sich die ADV für einen leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland ein. Sie fordert Rahmenbedingungen, die den bedarfsgerechten Ausbau ermöglichen, die optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten gewährleisten, die Intermodalität unterstützen und die Umweltverträglichkeit des Luftverkehrs fördern.
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