Höhere Beiträge von Betriebsrenten durch Gesundheitsreform
AOK: Widerspruch gegen Neuregelungen nicht nötig - Musterverfahren anhängig
Stuttgart (ots)
Wie die AOK Baden-Württemberg in Stuttgart mitteilt, sind Widersprüche gegen die gesetzliche Neuregelung, die seit Anfang des Jahres höhere Beiträge von Betriebsrenten vorsieht, nicht nötig. Die AOK stellt nach eigenen Angaben einen großen Unmut bei den Betroffenen fest, weil Mehrbelastungen oft bis zu 100 Euro im Monat betragen können. Deshalb werden, so die AOK weiter, Gewerkschaften, Sozialverbände und Krankenkassen gemeinsam sogenannte Musterstreitverfahren durchführen. Diese sollen klären, ob die Beitragsanhebung rechtens und letztendlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist.Durch dieses gemeinsame Vorgehen ist es laut AOK nicht notwendig, dass Betroffene eigene Widersprüche einreichen. Es entstehe ihnen dadurch keinerlei Nachteil. Die AOK weist ausdrücklich darauf hin, dass die neuen, höheren Beiträge bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung gezahlt werden müssten. Wenn die Gerichte jedoch die Beitragsanhebung rückwirkend für unwirksam erklären, zahle die AOK in jedem Fall den betreffenden Versicherten zuviel gezahlte Beiträge wieder zurück. Und hierbei behandle die AOK alle ihre Versicherten gleich. Die Rückzahlung erfolge unabhängig davon, ob ein Widerspruch eingelegt war oder nicht. Auch werde die AOK darauf verzichten, Verjährung geltend zu machen. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz gab es zum Jahresanfang erhebliche Änderungen bei "Betriebsrenten und Krankenkassenbeiträgen". Die zwei wichtigsten Neuerungen sind:
1.) Beiträge aus Betriebsrenten werden ab 01.01.2004 mit dem vollen allgemeinen Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse berechnet. Bis 31.12.2003 war nur der halbe Beitragssatz anzuwenden.
2.) Krankenversicherungsbeiträge sind auch zu zahlen, wenn der Versorgungsbezug, also die Betriebsrente, als einmalige Kapitalleistung vereinbart oder zugesagt wurde (z.B. Leistungen aus einer Direktversicherung).
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