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WAZ: Verdiente Strafe. Kommentar von Norbert Robers
Essen (ots)
Wie unabhängig ist ein Richter, der über einen Kindsmörder oder über zwei Schläger zu richten hat, deren Taten eine Welle der Empörung in der Bevölkerung auslösen? Kann er überhaupt anders, als sich nach Volkes Stimme zu richten und die Maximal-Strafe zu verhängen? Ja, er kann - er muss sogar. Es ist eine unverzichtbare Stärke des Rechtsstaats, alle Angeklagten gleich zu behandeln, auch schwere Straftäter.
Der Münchener Richter, der die beiden U-Bahn-Täter gestern zu zwölf und achteinhalb Jahren verurteilt hat, hat ein gutes Beispiel für diese notwendige Distanz und Unabhängigkeit geliefert - ohne darauf verzichten zu müssen, seine Abscheu über die Tat zu artikulieren. Er bezeichnete den Überfall auf den Rentner als "sinnlose Tat auf sittlich niedrigster Stufe". Niemand wird ihm in dieser Einschätzung widersprechen.
Gleichwohl machte er deutlich, dass das Strafmaß ausschließlich auf juristischen Kategorien basiert. Das ist gut so. Die Schläger waren voll schuldfähig, sie handelten vorsätzlich, ein Gutachter bescheinigte beiden ein hohes Maß an Aggressivität. Bauch und Kopf sind sich einig: Sie haben diese Strafe verdient.
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