Neue OZ: Kommentar zu Film
Prozesse
Urteile
Baader-Meinhof
Osnabrück (ots)
Fakten und Fiktion
Opferschutz oder künstlerische Freiheit, um diese Frage ging es letztlich bei der Klage Ignes Pontos gegen den RAF-Film. Die Richter haben die Einwände der Bankierswitwe zurückgewiesen und auf die Freiheit der Kunst als schützenswertes Gut erkannt. So bitter das für die Hinterbliebenen Pontos auch ist. Denn wer bestünde nicht darauf, dass Schicksale wenigstens korrekt dargestellt werden, wenn Filmemacher sie schon auf die Leinwand zerren müssen?
Der Film "Baader-Meinhof-Komplex" macht sich angreifbar, weil er historische Tatsachen verbiegt. Nur: Eine Dokumentation wollte der Film nie sein. In Romanen, Theaterstücken, Bildern, Opern, kurz: in etlichen Kunstwerken, werden Fakten zum Rohmaterial - wie eben auch im Film. Über die Qualität der künstlerischen Umsetzung darf jederzeit gestritten werden. Über die Möglichkeit, Geschichte in Fiktion zu verwandeln, nicht. Denn das ist ein Grundrecht unserer Gesellschaft.
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