Neue OZ: Kommentar zu Kontenabrufverfahren
Osnabrück (ots)
Legitime Kontrolle
Körperscanner auf Flughäfen, Speicherung des Telefon- und Internetverkehrs auf Vorrat, zentrales Datenregister über Arbeitnehmer: Die Liste der Zumutungen, die der Bürger für mehr Sicherheit und eine effiziente Verwaltung schlucken muss, wird lang und länger. Das Kontenabrufverfahren der Finanz- und Sozialbehörden gehört nicht dazu. Die Zahlen mögen das Vorurteil befeuern, der gläserne Steuerzahler befände sich im Würgegriff des Fiskus - mit der Realität hat das nicht viel zu tun.
Tatsächlich hat die Abgabenordnung den Behörden eine Reihe von Hürden in den Weg gestellt, wenn sie auf Kontodaten zugreifen wollen. Vor allem bedarf es eines konkreten Verdachts. Nur wenn der Steuerzahler Zweifel nicht ausräumen kann oder will, darf eine Behörde sich beim Bundeszentralamt für Steuern schlaumachen. Allerdings nur darüber, bei welchen Banken der Betroffene ein Konto oder ein Depot hat. Zudem ist jede Anfrage zu dokumentieren und das Protokoll aufzubewahren, um Transparenz zu schaffen.
Diese Form der Kontrolle ist legitim. Denn es gibt Steuerhinterziehung, und es gibt den Missbrauch von Sozialleistungen. Beides schädigt diejenigen, die sich an die Regeln halten. Deshalb muss der Staat notfalls herausfinden können, ob ein Bürger wirklich nur über jenes Konto verfügt, das er angibt. Nicht jeder Kontrollversuch darf als Frontalangriff auf die Freiheit des Einzelnen missverstanden werden.
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