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NOZ: Gespräch mit Thorsten Kasper, Energiereferent des Bundesverbands Verbraucherzentrale

Osnabrück (ots)

Verbraucherschützer begrüßen EuGH-Urteil zu Preiserhöhungen bei Strom und Gas

Osnabrück. Der Bundesverband Verbraucherzentrale hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes begrüßt, wonach Strom- und Gasanbieter ihre Kunden vor Preiserhöhungen genau über den Grund und Umfang informieren müssen. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag) sagte der Energiereferent des Verbandes, Thorsten Kasper, "das Urteil ist ein gutes Urteil, weil es für Transparenz sorgt und die Tür für Rückforderungsansprüche betroffener Kunden offen lässt". Die Luxemburger Richter hatten in den ihnen vorliegenden Fällen ausdrücklich auch Rückzahlungsansprüche des Kunden für die Vergangenheit erlaubt. Kasper wies allerdings darauf hin, dass das Bestehen von Rückforderungsansprüchen von dem endgültigen Ausgang der Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) abhängen wird.

In dem Verfahren vor dem EuGH ging es um zwei Klagen von Verbrauchern gegen ihre Energielieferanten: die Technischen Werke Schussental GmbH (Ravensburg/Baden-Württemberg) und die Stadtwerke Ahaus GmbH (Nordrhein-Westfalen). Der Bundesgerichtshof hatte die beiden Fälle den Luxemburger Richtern vorgelegt, damit sie prüfen, ob die in Frage stehenden Vorschriften mit dem europäischen Recht vereinbar sind.

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