Bundesministerium der Justiz und Bundesnotarkammer: Vorsorgeregister ein großer Erfolg
Schon mehr als 500.000 Vollmachten in der Vorsorge-Datenbank registriert
Täglich bis zu 440 Anfragen von Gerichten
Berlin (ots)
Das bundesweite Zentrale Vorsorgeregister hat sich im Jahr 2006 überaus erfolgreich entwickelt. Rund 150.000 neue Vollmachten wurden allein im vergangenen Jahr neu registriert. Das zeigt der aktuelle Jahresbericht des Zentralen Vorsorgeregisters, den die Bundesnotarkammer heute zusammen mit dem Bundesjustizministerium vorgestellt hat. Zwischenzeitlich wurde die 500.000ste Vollmacht registriert. Derzeit kommen monatlich im Durchschnitt etwa 12.000 Meldungen hinzu. Dabei erfreut sich die Möglichkeit der gebührengünstigen Antragstellung im Wege des Online-Verfahrens wachsender Beliebtheit.
"Mit einer Vorsorgevollmacht kann ich eine Person des Vertrauens ermächtigen, die wichtigen persönlichen und finanziellen Entscheidungen zu treffen, wenn ich das selbst wegen geistiger oder körperlicher Schwäche nicht mehr kann. In diesem Fall muss kein gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Das entlastet auch die Gerichte, weil es das aufwändige Verfahren zur Bestellung und Überwachung eines Betreuers in vielen Fällen entbehrlich macht. Mit dem Vorsorgeregister wird für die Menschen sichergestellt, dass ihre Vollmacht auch berücksichtigt wird. Dies hat die Vorsorgevollmacht als Mittel der Selbstbestimmung gestärkt", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
"Die Zahlen sind ein erfreulicher Beleg für das hohe Interesse der Bürgerinnen und Bürger, durch eine Registrierung sicherzustellen, dass ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall leichter gefunden wird. Denn nur eine Vollmacht, die bei Bedarf rasch aufgefunden werden kann, ist auch eine wirkungsvolle Vollmacht", sagte Dr. Tilman Götte, Präsident der Bundesnotarkammer. Götte weiter: "Jeder möchte bis in das hohe Alter geistig und körperlich mobil bleiben. Leider ist das aber nicht jedem vergönnt. Hier schon in gesunden Tagen mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, ist daher wichtig."
Damit die Vormundschaftsgerichte die Vorsorgevollmachten schnell finden und von der Einleitung eines Betreuungsverfahrens absehen können, hat die Bundesnotarkammer im gesetzlichen Auftrag das Zentrale Vorsorgeregister aufgebaut. Das Register hat im März 2005 den Vollbetrieb aufgenommen. Bereits im selben Jahr wurde die Online-Abfrage durch die Gerichte bundesweit realisiert. Die einmalige Gebühr pro Registrierung beträgt in der Regel pro Dokument zwischen 10 EUR und 20 EUR. Täglich erreichen die Bundesnotarkammer bis zu 440 Anfragen von den Gerichten. Schon in knapp 5000 Fällen konnte das Register helfen und den Vormundschaftsgerichten Daten zur Verfügung stellen.
Ausführliche Informationen zum derzeit geltenden Betreuungsrecht und zur Vorsorgevollmacht sind auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de/enid/Ratgeber/Betreuungsrecht_kh.html erhältlich.
Der Jahresbericht des Zentralen Vorsorgeregisters ist unter www.bnotk.de veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister gibt es unter
Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister Postfach 08 01 51 10001 Berlin
Tel.: 01805 35 50 50 (0,12 EUR / Min.) www.vorsorgeregister.de
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