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Bundesnotarkammer Berlin

Bundesministerium der Justiz und Bundesnotarkammer: Vorsorgeregister ein großer Erfolg
Schon mehr als 500.000 Vollmachten in der Vorsorge-Datenbank registriert
Täglich bis zu 440 Anfragen von Gerichten

Berlin (ots)

Das bundesweite Zentrale Vorsorgeregister hat sich
im Jahr 2006 überaus erfolgreich entwickelt. Rund 150.000 neue 
Vollmachten wurden allein im vergangenen Jahr neu registriert. Das 
zeigt der aktuelle Jahresbericht des Zentralen Vorsorgeregisters, den
die Bundesnotarkammer heute zusammen mit dem Bundesjustizministerium 
vorgestellt hat. Zwischenzeitlich wurde die 500.000ste Vollmacht 
registriert. Derzeit kommen monatlich im Durchschnitt etwa 12.000 
Meldungen hinzu. Dabei erfreut sich die Möglichkeit der 
gebührengünstigen Antragstellung im Wege des Online-Verfahrens 
wachsender Beliebtheit.
"Mit einer Vorsorgevollmacht kann ich eine Person des Vertrauens 
ermächtigen, die wichtigen persönlichen und finanziellen 
Entscheidungen zu treffen, wenn ich das selbst wegen geistiger oder 
körperlicher Schwäche nicht mehr kann. In diesem Fall muss kein 
gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Das entlastet auch die 
Gerichte, weil es das aufwändige Verfahren zur Bestellung und 
Überwachung eines Betreuers in vielen Fällen entbehrlich macht. Mit 
dem Vorsorgeregister wird für die Menschen sichergestellt, dass ihre 
Vollmacht auch berücksichtigt wird. Dies hat die Vorsorgevollmacht 
als Mittel der Selbstbestimmung gestärkt", erläuterte 
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
"Die Zahlen sind ein erfreulicher Beleg für das hohe Interesse der
Bürgerinnen und Bürger, durch eine Registrierung sicherzustellen, 
dass ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall leichter gefunden wird. Denn
nur eine Vollmacht, die bei Bedarf rasch aufgefunden werden kann, ist
auch eine wirkungsvolle Vollmacht", sagte Dr. Tilman Götte, Präsident
der Bundesnotarkammer. Götte weiter: "Jeder möchte bis in das hohe 
Alter geistig und körperlich mobil bleiben. Leider ist das aber nicht
jedem vergönnt. Hier schon in gesunden Tagen mit Hilfe einer 
Vorsorgevollmacht rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, ist daher 
wichtig."
Damit die Vormundschaftsgerichte die Vorsorgevollmachten schnell 
finden und von der Einleitung eines Betreuungsverfahrens absehen 
können, hat die Bundesnotarkammer im gesetzlichen Auftrag das 
Zentrale Vorsorgeregister aufgebaut. Das Register hat im März 2005 
den Vollbetrieb aufgenommen. Bereits im selben Jahr wurde die 
Online-Abfrage durch die Gerichte bundesweit realisiert. Die 
einmalige Gebühr pro Registrierung beträgt in der Regel pro Dokument 
zwischen 10 EUR und 20 EUR. Täglich erreichen die Bundesnotarkammer 
bis zu 440 Anfragen von den Gerichten. Schon in knapp 5000 Fällen 
konnte das Register helfen und den Vormundschaftsgerichten Daten zur 
Verfügung stellen.
Ausführliche Informationen zum derzeit geltenden Betreuungsrecht 
und zur Vorsorgevollmacht sind auf den Internet-Seiten des 
Bundesministeriums der Justiz unter 
www.bmj.de/enid/Ratgeber/Betreuungsrecht_kh.html erhältlich.
Der Jahresbericht des Zentralen Vorsorgeregisters ist unter 
www.bnotk.de veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister gibt es unter
Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister
   Postfach 08 01 51
   10001 Berlin
Tel.: 01805 35 50 50 (0,12 EUR / Min.)
www.vorsorgeregister.de

Pressekontakt:

Herausgegeben vom
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Dr. Juliane Baer-Henney,
Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
Mohrenstr. 37
10117 Berlin

Telefon 01888 580-9030
Telefax 01888 580-9046
e-mail: presse@bmj.bund.de
Internet: http://www.bmj.bund.de

in Gemeinschaft mit
Bundesnotarkammer Berlin
verantwortlich: Dr. Marius Kohler
Mohrenstr. 34
10117 Berlin

Telefon 030 38 38 66 0
Telefax 030 38 38 66 66
e-mail m.kohler@bnotk.de
Internet www.bnotk.de

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