Mittelbayerische Zeitung: Schlechte Noten für die Politik
Der Numerus clausus fürs Medizinstudium ist ungerecht. Es reicht aber nicht, das Zulassungsverfahren zu ändern. Die einzige Lösung sind mehr Studienplätze.
Regensburg (ots)
Wer Medizin studieren will, für den reichen ein paar schlechte Klassenarbeiten, um jahrelang dafür zu büßen. Oder die Wahl der falschen Schule oder das Aufwachsen im falschen Bundesland. Denn während die Wartezeit für Medizinstudenten, deren Abi-Note für die sofortige Zulassung zu schlecht war, noch vor einigen Jahren bei vier Semestern lag, sind es heute 14. Wer Arzt werden will, wartet also unter Umständen länger, als zu studieren. Die Regelstudienzeit im Fach Medizin liegt nämlich bei zwölf Semestern. Ein 1,0-Abitur ist wiederum nicht notwendig, um sich auszurechnen, dass besten Schulnoten allein noch keinen guten Arzt ausmachen. Viele beklagen die Dominanz der Abiturnote bei dem Auswahlverfahren, manche nennen es schlicht Irrsinn. Uneingeschränkte Befürworter des Numerus clausus sind rar. Gestern hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil verkündet, wonach das Auswahlverfahren im Medizinstudium die Chancengleichheit der Studierenden verletzt und teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. "Der Gesetzgeber ist nun gefordert, das Verfahren für die Zulassung zum Medizinstudium im Licht der Vorgaben aus dem Urteil neu zu regeln", reagierte Bundesbildungsministerin Johann Wanka (CDU) auf die Entscheidung. Diese Aussage der Ministerin führt in die Irre. Denn sie vermittelt den Eindruck, als sei erst durch dieses Urteil ein neuer Handlungsdruck entstanden. Nichts ist weniger richtig. Es reicht allein schon, sich zu vergegenwärtigen, seit wann der Rechtsstreit offen ist, auf dem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gründet: seit 2012. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied damals, dass die aktuelle Praxis nicht mehr der Verfassung entspricht - weshalb Karlsruhe entscheiden soll. Genau das ist passiert. Das Urteil fällt also keineswegs vom Himmel. Jenseits der juristischen Seite hat sich nicht erst seit 2012 einiges getan, das jeden Politiker zum Handeln veranlassen konnte. Drei Entwicklungen stechen hervor. Es beginnt bei den Abiturnoten. Sie sind flächendeckend immer besser geworden. Das hatte zur Folge, dass die Zahl der Kandidaten immer weiter anstieg. Zusätzlich kommt eine zweite in diesem Fall Nicht-Entwicklung zum Tragen. Die drastisch angestiegene Zahl der Bewerber um einen Studienplatz für Humanmedizin steht einer kaum gestiegenen Zahl verfügbarer Studienplätze gegenüber. Zum Wintersemester 2017/2018 wollten nach Angaben der Stiftung Hochschulzulassung 43 184 junge Menschen in Deutschland ein Medizinstudium beginnen. Es standen aber nur 9176 Plätze zur Verfügung. Gleichzeitig - und das ist die dritte Entwicklung - finden auf dem Land immer mehr Hausärzte nur schwer Nachfolger für ihre Praxen und in den Krankenhäusern sind Mediziner ebenfalls begehrt. Von Anfang an holperte das System mit dem Numerus clausus. Die steigenden Wartezeiten führten dazu, dass Wartende in medizinische Ausbildungsberufe drängen. Dort aber nehmen sie anderen Schulabgängern die Plätze weg - nur um nach den Wartesemestern doch noch zu studieren. Andere, die es sich leisten können, studieren im Ausland. Vorschläge für eine Reform des Zulassungsverfahrens liegen schon seit einiger Zeit auf dem Tisch. Die Bundesärztekammer etwa fordert, dass auch Kriterien wie psychosoziale Kompetenzen, soziales Engagement und einschlägige Berufserfahrung herangezogen werden. Aber alles Tüfteln an neuen Auswahlverfahren - mit neuen Quoten und neuen Formeln - kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass so nur ein eklatanter Mangel weiter verwaltet wird. Die Lösung kann letztlich nur sein, dass die Politik zusätzliche Studienplätze im Bereich der Medizin schafft.
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