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Merkel untersagte 1997 genaue Sicherheitsüberprüfungen beim AKW Krümmel
Greenpeace liegt Weisung an das Energieministerium Schleswig-Holstein vor

Hamburg (ots)

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat als
Bundesumweltministerin genauere Sicherheitsüberprüfungen beim 
Atomkraftwerk Krümmel untersagt. Dies geht aus einer Greenpeace 
vorliegenden Weisung des  Bundesumweltministeriums an das 
schleswig-holsteinische Energieministerium aus dem Jahr 1997 hervor. 
Das Umweltministerium begründete die Weisung vor allem mit der 
Notwendigkeit von bundeseinheitlichen Standards bei 
Sicherheitsüberprüfungen. Das Energieministerium hatte zuvor eine 
gesonderte Überprüfung des Reaktors aufgrund von bestehenden 
Sicherheitsmängeln angeordnet.
"Es ist unverantwortlich, dass Angela Merkel eine genaue 
Überprüfung verhindert hat. Es ist zu vermuten, dass das AKW Krümmel 
bei einer genaueren Untersuchung 1997 nicht wieder ans Netz gegangen 
wäre", sagt Heinz Smital, Atomexperte bei Greenpeace. "So wären 
beispielsweise die offenkundigen Mängel des Reaktordruckbehälters 
aufgeflogen, die die Sicherheit des Atomkraftwerks beeinflussen. Auch
der Grundstein für die mangelnde Sicherheitskultur von Vattenfall 
wurde damals gelegt. Heute sagt Merkel, sie sei mit dem Verhalten des
Krümmel-Betreibers Vattenfall sehr unzufrieden, dabei hätte sie das 
selbst am besten verhindern können."
Die Leitfäden zur Sicherheitsüberprüfung von Atomkraftwerken des 
Bundesumweltministeriums sind zur Durchführung der Überprüfung durch 
den Betreiber konzipiert worden. Dort sind nur Anforderungen 
aufgenommen worden, die dem Betreiber auf freiwilliger Basis 
zugemutet werden können. Die Leitfäden umfassen darüber hinaus auch 
den Ist-Zustand der Anlage nicht vollständig und sie ermöglichten 
laut Angaben des schleswig-holsteinischen Energieministeriums keine 
umfassende Sicherheitsanalyse nach Stand von Wissenschaft und 
Technik.
Das gesonderte Konzept des Landes Schleswig-Holstein sah auch eine
detaillierte Überprüfung des Reaktordruckbehälters und die Auswertung
der Betriebsführung vor. Auch die Weiterentwicklung der 
Sicherheitstechnik und des Notfallschutzes sollte besonders 
berücksichtigt werden. Durch die "Merkel-Weisung" sind somit 
bestehende Sicherheitsprobleme nicht untersucht worden.
"Die wiederholten Zwischenfälle im Atomkraftwerk Krümmel zeigen, 
dass eine Überprüfung der Mängel am Pannenmeiler Krümmel dringend 
notwendig gewesen wäre", sagt Heinz Smital. Im Mai diesen Jahres 
musste das Atomkraftwerk Krümmel nach drei Wochen Betrieb aufgrund 
eines Trafobrands wieder notabgeschaltet werden.  Ebenfalls aufgrund 
eines Trafobrands stand der Pannenmeiler zuvor bereits zwei Jahre 
still.
Achtung Redaktionen:  Rückfragen bitte an Heinz Smital, Tel. 
0171-8780 803 oder Pressesprecherin Karoline Krenzien unter Tel. 
0171-8780 832. Die Weisung des Bundesumweltministeriums sowie die 
Presseerklärung des Energieministeriums zur atomrechtlichen Weisung 
von 1997 erhalten Sie unter www.greenpeace.de.

Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell

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