Neue Westfälische: KOMMENTAR Neuer Hausarztvertrag Kein Bedarf PETER STUCKHARD
Bielefeld (ots)
Die Reform der Ärztevergütung ist gescheitert. Sie ist ungerecht und undurchsichtig. Der Begriff des Regelleistungsvolumens ist ein Kandidat für das Unwort des Jahres. Selbst NRW-Gesundheitsminister Franz Josef Laumann, der nicht im Ruf steht, der Ärzteschaft hörig zu sein, hatte ein Einsehen. Mit seiner Bundesratsinitiative hat er versucht, verlorenes Terrain zurückzuerobern. Vergeblich. Er musste am Besitzstandsdenken der Gewinnerländer scheitern. Vor diesem Hintergrund kann man den Berufsverband gut verstehen, der sich als eine Art Gewerkschaft der niedergelassenen Hausärzte etablieren möchte. Er könnte dann unabhängig von den vermachteten Strukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen Verträge aushandeln. Vorausgesetzt, seine Mitgliederzahlen stimmen, hat ihm der Bundesrat gerade wieder bescheinigt, dass er das Recht dazu hat. Doch diese Selektivverträge, das Beispiel Bayern zeigt es, haben ihre Tücken. Die AOK Bayern zahlt den Ärzten dort nicht für weiße Lederhosen mehr Honorar. Das müssen die sich erst verdienen. Zum Beispiel durch ihre Verordnungspraxis oder die gewissenhafte Einordnung ihrer Patienten in eine von 80 Krankheitsgruppen, für die die AOK-Bayern dann mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds kassiert. Außerdem ist es äußerst bedenklich, dass die Patienten bei einer Versorgungsform mitmachen sollen, die in den Händen eines privaten Berufsverbandes liegt. Das ist so, als würden die Lehrpläne an Schulen ausschließlich von der GEW festgelegt. Das Verhandlungsmonopol des Hausärzteverbandes dürfte vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben. Für einen zusätzlichen, neuen Hausarztvertrag gibt es hier keinen Bedarf. Patienten sollten sich da nicht aufs Glatteis führen lassen. Der Hausarztverband sollte sich lieber auf Verbesserungen beim gültigen Vertrag konzentrieren.
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