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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Diskussion um Helmpflicht für Radfahrer

Bielefeld (ots)

Alle oder keiner. Entweder es gibt eine
Helmpflicht oder nicht. Der juristische Unterschied zwischen Rennrad-
und Freizeitfahrern ist ein Unding und mit keinem einleuchtenden 
Argument zu belegen.
Es beginnt schon mit der Definition des Begriffes »Rennrad«. Geht es 
nach Gewicht? Ist es der Lenker? Wozu zählen die sportlichen 
Mountainbikes, mit denen es oftmals sicher so schnell voran geht wie 
mit einer Rennmaschine? Und was ist mit dem sportlichen und 
durchtrainierten Radler, der in Radlerhose und Trikot auf dem 
normalen Tourenrad auf dem Weg zur Arbeit so manchen Rennradfahrer 
locker überholt und damit den Drahtesel als normales 
Fortbewegungsmittel nutzt?
Fragen, die bislang nicht beantwortet sind. Die Gerichte begeben sich
auf juristisches Glatteis, wenn sie zwischen Freizeit- und 
Sportfahrern unterscheiden.
Medizinisch erwiesen ist, dass ein Helm bei einem Sturz schlimme 
Verletzungen vermeiden kann. Dabei spielt es keine Rolle, welche Art 
von Fahrrad genutzt wird. Deshalb ist es absolut unverständlich, dass
der Gesetzgeber zögert, ähnlich wie bei motorisierten Zweirädern vom 
Mofa bis zur schweren Maschine, eine generelle Helmpflicht zu 
erlassen.
Damit wären nicht nur alle Diskussionen über Versicherungsfragen 
hinfällig. Die Gerichte könnten bei ihren Urteilen endlich auf eine 
Rechtsbasis zurückgreifen. Und letztendlich gäbe es vermutlich als 
wichtigste Konsequenz weniger schwere Verletzungen nach Radunfällen.

Pressekontakt:

Rückfragen bitte an:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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