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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu: Gekündigt wegen 1,30 Euro - Kassiererin verliert Job

Bielefeld (ots)

31 Jahre lang hat eine 51-jährige Berlinerin an
der Supermarktkasse für ihren Arbeitgeber ihre Knochen hingehalten. 
Und dann die fristlose Kündigung. Wegen Pfandbons im Wert von 1,30 
Euro. Ist das richtig?
Das hatte hier das Landesarbeitsgericht gar nicht zu entscheiden. Für
die Juristen geht es nur um Recht und Gesetz. Und das scheint bislang
eindeutig. Gerade wer als Kassiererin mit Geld zu tun hat, muss 
absolut ehrlich sein. Und wer dann noch während des Verfahrens in 
Verdacht gerät, die Unwahrheit gesagt zu haben, hat in der Regel ganz
schlechte Karten. Wenn der Arbeitgeber sagt, eine weitere 
Zusammenarbeit sei ihm nicht zuzumuten, reicht das aus. Sogar der 
dringende Verdacht einer Straftat genügt für eine fristlose 
Kündigung. Aber das kann nicht gerecht sein.
 Verdacht allein darf bei einer Kündigung nicht ausreichen, wenn es 
um den Job und um die Existenz eines Menschen geht. Im Strafprozess 
würde das für eine Verurteilung kaum reichen. Und wie gerecht ist das
Recht, wenn es Pfandbons im Wert von 1,30 Euro höher einschätzt als 
31 Jahre Treue zum Arbeitgeber? Gibt es da für die Gerichte wirklich 
keinen Spielraum, keine Abwägung? Wenn nicht, muss das geändert 
werden.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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