Kölner Stadt-Anzeiger: Datenschutzbeauftragter Schaar sieht elektronischen Personalausweis skeptisch
Köln (ots)
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sieht angesichts der ab 2009 geplanten Einführung elektronischer Personalausweise Chancen und Risiken zugleich. "Die Speicherung des Fingerabdrucks im Personalausweis sehe ich sehr kritisch", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe). "Es gibt hier überhaupt keine europarechtliche Verpflichtung, das zu tun. Im Unterschied zu den Pässen betreffen die Personalausweise alle, die über 16 Jahre alt sind. Das würde bedeuten, dass wir eine Totalerfassung aller Fingerabdrücke bekämen." Die Schaffung einer elektronischen Signatur und eines PIN-Codes auf den Ausweisen hält Schaar hingegen "grundsätzlich für eine gute Idee. Denn wir haben es heute mit der Tatsache zu tun, dass im Internet häufig gefälschte oder gestohlene Identitäten verwendet werden und dass Betrüger Geschäfte zulasten Dritter ausüben und diese schädigen, etwa bei Internetauktionen. Möglicherweise ist das ein Weg, um dem entgegen zu wirken. Allerdings muss auch die elektronische Identität datenschutzfreundlich gestaltet werden. Und das bedeutet, dass nicht plötzlich jeder Internetdienst nur noch bei Verwendung des Personalausweises zugänglich sein darf." Schaar bestätigte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", dass er vom Bundesinnenministerium in das Vorhaben einbezogen sei, erklärte aber gleichwohl: "Für mich ist wichtig, dass es eine breite und ergebnisoffene Debatte gibt. Es kann sich ja auch herausstellen, dass die Pläne keinen Bestand haben oder stark verändert werden müssen." Das Projekt sei international einzigartig, so der Datenschutzbeauftragte: "Personalausweise mit derart umfangreichen Funktionen gibt es noch nicht. Insofern wäre Deutschland da in einer Vorreiterrolle. Das ist ein sehr anspruchsvolles Vorhaben. Ich warne deshalb vor zu hohen Erwartungen, was den Zeitplan anbelangt. Auch beim E-Personalausweis gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Der elektronische Personalausweis darf nicht zu einem zusätzlichen Überwachungsinstrument werden."
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