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Kölner Stadt-Anzeiger: Datenschutzbeauftragter Schaar sieht elektronischen Personalausweis skeptisch

Köln (ots)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter
Schaar, sieht angesichts der ab 2009 geplanten Einführung 
elektronischer Personalausweise Chancen und Risiken zugleich. "Die 
Speicherung des Fingerabdrucks im Personalausweis sehe ich sehr 
kritisch", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe). 
"Es gibt hier überhaupt keine europarechtliche Verpflichtung, das zu 
tun. Im Unterschied zu den Pässen betreffen die Personalausweise 
alle, die über 16 Jahre alt sind. Das würde bedeuten, dass wir eine 
Totalerfassung aller Fingerabdrücke bekämen." Die Schaffung einer 
elektronischen Signatur und eines PIN-Codes auf den Ausweisen hält 
Schaar hingegen "grundsätzlich für eine gute Idee. Denn wir haben es 
heute mit der Tatsache zu tun, dass im Internet häufig gefälschte 
oder gestohlene Identitäten verwendet werden und dass Betrüger 
Geschäfte zulasten Dritter ausüben und diese schädigen, etwa bei 
Internetauktionen. Möglicherweise ist das ein Weg, um dem entgegen zu
wirken. Allerdings muss auch die elektronische Identität 
datenschutzfreundlich gestaltet werden. Und das bedeutet, dass nicht 
plötzlich jeder Internetdienst nur noch bei Verwendung des 
Personalausweises zugänglich sein darf."
Schaar bestätigte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", dass er vom 
Bundesinnenministerium in das Vorhaben einbezogen sei, erklärte aber 
gleichwohl: "Für mich ist wichtig, dass es eine breite und 
ergebnisoffene Debatte gibt. Es kann sich ja auch herausstellen,
dass die Pläne keinen Bestand haben oder stark verändert werden 
müssen." Das Projekt sei international einzigartig, so der 
Datenschutzbeauftragte: "Personalausweise mit derart umfangreichen 
Funktionen gibt es noch nicht. Insofern wäre Deutschland da in
einer Vorreiterrolle. Das ist ein sehr anspruchsvolles Vorhaben. Ich 
warne deshalb vor zu hohen Erwartungen, was den Zeitplan anbelangt. 
Auch beim E-Personalausweis gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. 
Der elektronische Personalausweis darf nicht zu einem zusätzlichen 
Überwachungsinstrument werden."

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Kölner Stadt-Anzeiger
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