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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit befasst sich mit Zuwanderungspolitik

Nürnberg (ots)

In seiner Sitzung am 10. und 11. Mai in Pforzheim
hat sich der Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit (BA) unter anderem
mit der Frage einer deutschen Zuwanderungspolitik befasst und dabei
das beiliegende Positionspapier verabschiedet. Im Rahmen einer
Pressekonferenz erläuterten der Vorsitzende, Christoph Kannengießer
von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die
stellvertretende Vorsitzende, Dr. Ursula Engelen-Kefer vom Deutschen
Gewerkschaftsbund und der Staatssekretär im Bundesministerium für
Arbeit und Sozialordnung,Dr. Werner Tegtmeier, die gemeinsame
Position.
Der aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie
Repräsentanten der öffentlichen Hand zusammengesetzte Vorstand der BA
tagt einmal im Jahr in einem Landesarbeitsamtsbezirk, um sich vor Ort
über regionale Besonderheiten der Arbeitsmarktlage zu informieren
sowie entsprechende Informationen und Erfahrungen auszutauschen.
Bundesanstalt für Arbeit     Mai 2001
        -      Vorstand        -
Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit (BA) im Rahmen einer neuen
Zuwanderungspolitik
Der Vorstand der BA hat sich in seiner Sitzung am 10. - 11. Mai
2001 mit den Fragen einer neuen Zuwanderungspolitik und den Aufgaben
der BA in diesem Kontext befasst. Er hat dabei unter Hinweis auf die
in Kürze vorzulegenden Vorschläge der Unabhängigen Kommission
"Zuwanderung" die Erwartung ausgesprochen, dass die ersten
notwendigen Schritte für eine neue Zuwanderungspolitik möglichst
schnell umgesetzt werden. Dabei sind die in der Selbstverwaltung
vertretenen Gruppen - trotz zum Teil unterschiedlicher  Positionen in
einer Reihe von mit der Zuwanderungspolitik verbundenen Fragen -
gemeinsam der Auffassung, dass eine grundlegende Neuorientierung in
den Bereichen Integration und Migration von Zuwanderern angezeigt
ist.
Arbeitsmarkt und Zuwanderung
   In bestimmten regionalen und berufsfachlichen Teilarbeitsmärkten
sind seit einiger Zeit Anspannungen, zum Teil sogar Engpässe, zu
beobachten, die nicht immer aus dem inländischen Arbeitsmarkt und aus
dem der Europäischen Union (EU) ausgeglichen werden konnten. Der
Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte ist hier beispielhaft zu nennen; das
Sofortprogramm der Bundesregierung (Green-Card Regelung) hat die BA
in den Stand gesetzt, in einem einfachen Verfahren die Beschäftigung
von Drittstaats-Angehörigen zuzulassen. Zugleich wurde eine Aus- und
Weiterbildungsoffensive der IT-Wirtschaft und ergänzende Maßnahmen
der Arbeitsämter und der Hochschulen zur besseren Qualifizierung der
inländischen Bevölkerung ergriffen.
Im Zuge der zu erwartenden demographischen Entwicklung und der
sichtbaren Trends steigender Qualifikationsanforderungen ist -
insbesondere nach 2010 - über die kommenden Jahrzehnte mit einer
Verschärfung von Engpässen auf dem bundesdeutschen Arbeitsmarkt zu
rechnen. Um die Wachstumskräfte der deutschen Wirtschaft zu stärken
und einen Beitrag zur Sicherung des Sozialstaates zu leisten, bedarf
es künftig mehr als bisher einer gesteuerten arbeitsmarktorientierten
Zuwanderung. Die negativen Effekte einer schrumpfenden und alternden
inländischen Erwerbsbevölkerung können damit abgemildert werden.
Im Hinblick auf die Herausforderung des Arbeitsmarktes verdienen
aus Sicht des Vorstandes der BA insbesondere folgende Erwägungen
Beachtung:
Arbeitsmarktbezogene Zuwanderung muss in Einklang gebracht werden
mit dem Ziel des Abbaus der Arbeitslosigkeit und der besseren
beruflichen Integration von Problemgruppen des Arbeitsmarktes.
Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sind mit Blick auf
Arbeitskräftelücken und die demografische Entwicklung unverzichtbar.
Neben der Reduzierung der Arbeitslosigkeit spielt eine höhere
Erwerbsbeteiligung von Frauen durch Verbesserung der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie sowie die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung
Älterer eine zentrale Rolle.
Die gesellschaftliche und berufliche Integration von Zuwanderern
ist ein entscheidender Gradmesser einer erfolgreichen
Zuwanderungspolitik.
Steuerung der Zuwanderung
   Der Vorstand der BA hält es für erforderlich, dass das neue
Zuwanderungsrecht den Weg zu einer gezielten arbeitsmarktorientierten
Zuwanderung öffnet. Sinnvoll erscheint insbesondere die Zuwanderung
von Personen, die aus qualifikatorischen Gründen einen Beitrag dazu
leisten können, die zukünftige Arbeitskräftenachfrage zu befriedigen
und zusätzliche Beschäftigungsperspektiven auf dem deutschen
Arbeitsmarkt zu eröffnen. Kurzfristig wird sich der Bedarf in einem
begrenzten Rahmen halten. Mittel- und langfristig wird er deutlich
anwachsen. Die Möglichkeit zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland
aufgrund arbeitsmarktorientierter Zuwanderung sollte eröffnet werden,
wenn die Voraussetzungen für eine langfristige Integration in
Gesellschaft und Arbeitsmarkt vorliegen.
Gleich welcher Gruppe zugehörig, sollte über die Erfüllung von
Kriterien - z.B. nach einem Punktesystem -  das Hineinwachsen in
Daueraufenthalte ermöglicht werden. Die Entscheidung über Obergrenzen
und über die Kriterien der Auswahl von Zuwanderern ist politischer
Natur. Sie muss unter Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Bedürfnisse
getroffen werden.
Dabei sollte die Entwicklung der Zuwanderung durch regelmäßige
Beobachtung der Arbeits-, Ausbildungs- und Weiterbildungssituation im
Rahmen eines Monitorings unter Beteiligung der Sozialpartner geprüft
werden. Eine Beschäftigung darf entsprechend der bereits heute
geltenden Rechtslage nur zu vergleichbaren Arbeitsbedingungen wie für
inländische Arbeitskräfte zugelassen werden.
Arbeitsmarktorientierte Zuwanderung ist Aufgabe der BA
   Die Anwerbung, Vermittlung und Zulassung ausländischer
Arbeitnehmer für die Beschäftigung in Deutschland ist seit 1927 eine
gesetzliche Aufgabe der früheren Reichs- und heutigen Bundesanstalt
für Arbeit. So hat die BA allein zwischen 1956 bis 1973 rd. 2,4 Mio.
ausländische Arbeitnehmer aus den Anwerbeländern ausgewählt und
vermittelt. Auch in den Jahren nach dem Anwerbestopp (1973) hat sie
die arbeitsmarktorientierte Hereinnahme ausländischer Arbeitnehmer
organisiert; allein im Jahr 2000 waren dies rd. 350.000 Kräfte. Die
BA hat mit 13 ausländischen Arbeitsverwaltungen
Vermittlungsabsprachen über Saisonarbeitnehmer abgeschlossen  und
führt für die Bundesregierung zahlreiche Regierungsvereinbarungen
über die Zulassung von Gast- und Werkvertragsarbeitnehmern durch.
Mit der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) verfügt sie
seit 1954 über ein "Auslandsamt", das für die zwischenstaatliche
Arbeitsvermittlung zuständig ist. Dies waren im Jahre 2000 ohne
Saison- und Werkvertragsarbeitnehmer allein rd. 45.000 Fälle der
Arbeitsvermittlung. Seit 1997 ist in der ZAV eine zentrale
Zulassungsstelle für den internationalen Personalaustausch
eingerichtet (2000 = 6.000 Zulassungsfälle). Seit Anfang der 90'er
Jahre werden über sie  im Jahresdurchschnitt rd. 10.000 ausländische
Studenten in Ferienbeschäftigungen vermittelt.
Für die arbeitsmarktliche Zuwanderung verfügt die BA damit seit
langer Zeit  über alle organisatorischen Strukturen, internationale
Verbindungen und Netzwerke für eine erfolgreiche und IT-gestützte
Umsetzung der zwischenstaatlichen Aufgaben. Auch die pragmatische und
schnelle Durchführung des IT-Fachkräfteprogramms (Green-Card
Regelung) war nur auf Grund der gewachsenen Strukturen in der BA
möglich.
Die BA ist nach dem EU-Gemeinschaftsrecht in das europäische
Arbeitsmarkt- ausgleichs- und Informationssystem EURES (European
Employment Services) eingebettet und beteiligt sich mit 50
EURES-Beratern an diesem EU-weiten Netzwerk. Darüber hinaus sind bei
einer Reihe von Arbeitsämtern Europäische Berufsberatungszentren
(EBZ) eingerichtet.
Der Vorstand der BA bekräftigt daher seine Auffassung, dass die
Organisation und Durchführung der arbeitsmarktorientierten
Zuwanderung auf Grund der ausgewiesenen Fachkompetenz auch im Rahmen
einer künftigen Migrationspolitik im federführenden
Zuständigkeitsbereich der BA liegen sollte. Die BA hat dafür eine
flächendeckende Infrastruktur mit über 800 Dienststellen und
gewährleistet durch die auf allen Verwaltungsebenen vorhandene
Selbstverwaltung die Einbindung der auf dem Arbeitsmarkt  handelnden
Akteure. Auf der Grundlage transparenter gesetzlicher Regelungen
sieht sie sich in der Lage, ein kundenfreundliches Verfahren
sicherzustellen und in enger Abstimmung mit anderen am
Migrationsgeschehen beteiligten Einrichtungen abschließend zu
entscheiden.
Integration in den Arbeitsmarkt
   Die Zuwanderung ausländischer Arbeitnehmer muss mit geeigneten
Maßnahmen der sozialen, sprachlichen und beruflichen Integration
begleitet werden. Auch Maßnahmen der beruflichen und sozialen
Integration der bereits in Deutschland lebenden Ausländer müssen
verbessert werden.
Die Sprachkursförderung für ausländische Arbeitnehmer und ihre
Familienangehörigen wird derzeit mit dem Zeitziel 1.1.2002 neu
organisiert. Es ist beabsichtigt, für Zuwanderer ein effektives
Angebot zu schaffen, das in den ersten drei Jahren der Zuwanderung
verfügbar ist. Die Förderung wird über den Sprachverband e.V., Mainz,
erfolgen,  der 1974 vom Bundesministerium für Arbeit und
Sozialordnung (BMA)  und der BA gegründet wurde. Im Sprachverband
wurde u.a. ein  modernes berufs- und arbeitsmarktorientiertes
Sprachkursangebot entwickelt, das als Vorstufe für berufliche
Bildungsmaßnahmen zur Verfügung steht. Im Jahr 1999 wurden 67.300
Ausländer über den Sprachverband gefördert, davon waren rd. 1/3
arbeitslos.
Der Integration in den Arbeitsmarkt dienen die Maßnahmen der
Arbeitsförderung,  die beitragsfinanziert das Regelangebot der BA
auch für ausländische Arbeitneh-mer und jugendliche Berufsanwärter
darstellen. Die wichtigsten Integrationsmaß-nahmen im Jahre 2000
waren:
141.200 Arbeitsvermittlungen, diese Zahl entspricht 30% der
arbeitslosen Ausländer (458.300), die ihre Arbeitslosigkeit durch
Aufnahme einer Beschäftigung beendet haben  und 14% aller Abgänge aus
Arbeitslosigkeit durch Vermittlung der BA
46.000 Eintritte in berufliche Bildungsmaßnahmen (= 13,8% aller
          Eintritte)
   44.800 Eintritte in berufliche Trainingsmaßnahmen (das sind 9,4%
          aller Eintritte)
   9.700  Eintritte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (knapp 13% aller
          Eintritte)
   72.000 Bewerber für Berufsausbildungsstellen wurden von der
          Berufsberatung betreut (1998/99 = 80.300 Bewerber)
   18.100 Jugendliche sind in berufsvorbereitende Maßnahmen
          eingetreten
   10.400 Jugendliche haben Unterstützungen der
          ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) begonnen
   3.200  erhielten Berufsausbildungen in außerbetrieblichen
          Einrichtungen
   12.200 Jugendliche wurden im Rahmen des Jugendsofortprogramms
          gefördert.
Ab 1983 wurde innerhalb der BA ein spezieller Beratungsdienst für
ausländische Ratsuchende aufgebaut, der ab 1997 als so genannte
Mobilitätsberatung sowohl Integrations- wie auch
Reintegrationsberatung anbietet. Diese Mobilitätsberatung wird seit
2000 als Migrationsdienst der BA weiterentwickelt. Der
Migrationsdienst steht als Anlaufstelle in rd. 600 Geschäftsstellen
und 181 Arbeitsämtern zur Verfügung. Für eine effiziente
Integrationsarbeit auf regionaler Ebene kommt der Netzwerkbildung
besondere Bedeutung zu. Die Beratungsstellen und Migrationsteams
sollen dabei als so genannte Migrationslotsen auf die Kompetenz
anderer Stellen aufmerksam machen und deren Beratungsergebnisse
wiederum in die eigene Arbeit integrieren.
Der Vorstand der BA bekräftigt, dass auch in Zukunft die
berufliche Integration von Migranten im Rahmen der Aufgaben der BA
einen hohen Stellenwert hat. Integrationsangebote sind eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dies gilt auch für die Finanzierung.
Wissenschaftsarbeit
   Mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) steht
der BA ein wissenschaftliches Institut zur Verfügung, dass
entsprechende Politikberatung anbietet. Das gilt auch für Forschungen
im Migrationsbereich. Auch auf diesen Feldern bestehen also bereits
Strukturen, die einer arbeitsmarktorientierten Zuwanderung den
wissenschaftlichen Unterbau geben können. Die BA wird diese
Kapazitäten zur Stärkung der Migrationsforschung einbringen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

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