Arbeitslosengeld II wird rechtzeitig zum Jahresbeginn ausgezahlt
Nürnberg (ots)
Alle Berechtigten, deren Antrag auf Arbeitslosengeld II rechtzeitig bei den Agenturen für Arbeit eingegangen ist, erhalten pünktlich zum Inkrafttreten des Sozialgesetzbuch II zu Jahresbeginn das Arbeitslosengeld II überwiesen. Die BA hat diese Aufgabe bewältigt und damit gezeigt, dass sie eine leistungsfähige Organisation ist, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise. Die rechtzeitige Auszahlung der neuen Leistungen hatte in den vergangenen Monaten für uns Vorrang. Allen Unkenrufen zum Trotz haben wir und die kooperierenden Kommunen diese Herausforderung gemeistert. Das ist vor allem dem hohen Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort zu verdanken. Auch die Kommunen haben ihren engagierten Beitrag geleistet. Jetzt wird es darum gehen, auch die Betreuung der Arbeitsuchenden weiter zu verbessern.
Die Agenturen für Arbeit und die kooperierenden Kommunen haben bis jetzt schon mehr als 2,68 Millionen Anträge auf Arbeitslosengeld II mit der Software A2LL bearbeitet. Bis Ende vergangener Woche wurden die Anträge von 155.000 Bedarfsgemeinschaften derzeitiger Arbeitslosenhilfe-Empfänger abgelehnt. Auch in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr wird die Datenerfassung fortgesetzt. Dadurch wird sicher gestellt, dass auch Antragsteller, die ihren Antrag nicht rechtzeitig abgegeben haben, die neuen Leistungen Anfang Januar mit nur wenigen Tagen Verzögerung erhalten.
Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass sich für Empfänger von Arbeitslosengeld II mit dem Jahreswechsel neue Zuständigkeiten ergeben können:
In den meisten Fällen ist die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) aus Arbeitsagentur und Kommune für die Betreuung und Vermittlung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuständig. In den 69 Kommunen liegt die Betreuung allein beim zugelassenen kommunalen Träger. An einigen Orten ist bei getrennter Trägerschaft die Kommune für die Kosten der Unterkunft und soziale Betreuungsangebote zuständig, die Agentur für Arbeit für die übrigen Leistungen zum Lebensunterhalt, für Beratung, Vermittlung und Qualifizierung. Genauere Informationen hierzu erhalten Betroffene in ihrer örtlichen Agentur für Arbeit.
232 Arbeitsgemeinschaften sind bereits gegründet, weitere 50 werden bis zum Jahreswechsel noch Gründungsverträge abschließen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass 344 von 439 Kommunen sich für die Bildung einer ARGE entscheiden.
Telefonische Auskünfte zum Sozialgesetzbuch II erteilt die Infoline unter 01801-012012.
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