Weiterhin Kurzarbeitergeld bis zu 15 Monaten möglich - verlängerte Bezugsfrist bis Ende 2006
Nürnberg (ots)
Kurzarbeitende Betriebe, die bis Ende Juni 2005 eine Bezugsfrist von 15 Monaten noch nicht ausgeschöpft haben, können auch weiterhin konjunkturelles Kurzarbeitergeld bis zu 15 Monaten erhalten, um Entlassungen zu vermeiden. Die verlängerte Bezugsfrist gilt bis zum 31. Dezember 2006 (Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 1. Juli 2005).
Die Bundesagentur für Arbeit appelliert an Betriebe, bei konjunkturell bedingten Arbeitsausfällen die Kurzarbeitergeldregelung zur Stabilisierung der Beschäftigungsverhältnisse in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt es in jeder Agentur für Arbeit und im Internet unter www.arbeitsagentur.de in der Rubrik Arbeitgeber -> Informationen -> Geldleistungen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con tent.jsp&navId=219
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