Alle wichtigen Aushanggesetze auf dem neuesten Stand
Arbeitnehmer
müssen über ihre Rechte und Pflichten informiert werden
Freiburg (ots)
Die Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle Mitarbeiter über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Dazu reicht es aus, die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze an einer für alle Mitarbeiter zugänglichen Stelle auszulegen. Geschieht dies nicht, drohen den Unternehmen wegen der Vernachlässigung ihrer Fürsorgepflicht Geldbußen von bis zu 2.500 Euro.
Die Arbeitgeber sind durch verschiedene gesetzliche Regelungen dazu gehalten, den Wortlaut der betreffenden Gesetze und Verordnungen an einer geeigneten Stelle im Unternehmen auszulegen oder auszuhängen. Dies geschieht in der Regel durch einen Aushang am schwarzen Brett. Mit der aktuellen Broschüre "Die wichtigsten Aushanggesetze für die Personalabteilung" erfüllen Arbeitgeber ihre rechtlichen Verpflichtungen. Die Neuregelungen des Mutterschutzgesetzes zum 20. Juni 2002 sind bereits eingearbeitet.
Die Änderung des Mutterschutzgesetzes wirkt sich auf die Dauer der Schutzfristen aus, wenn die Entbindung ab In-Kraft-Treten des Gesetzes am 20. Juni 2002 stattgefunden hat. Die Schutzfrist für alle Geburten beträgt nun einheitlich 14 Wochen - soweit es sich nicht um Früh- oder Mehrlingsgeburten handelt, bei denen die Schutzfrist nochmals 4 Wochen länger ist. Wird ein Kind vor dem errechneten Geburtstermin geboren, wird der Zeitraum der vorgeburtlichen Schutzfrist, der nicht in Anspruch genommen werden konnte, an die Schutzfrist nach der Geburt angehängt.
Komplett neu aufgenommen wurde auch das SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch), das die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen regelt und an die Stelle des Schwerbehindertengesetzes getreten ist.
Alle Gesetze entsprechen dem aktuellen Rechtsstand und können deshalb von der Aufsichtsbehörde nicht beanstandet werden.
Die wichtigsten Aushanggesetze für die Personalabteilung Ausgabe Juli 2002, DIN A 5 Broschur, 228 Seiten, 14,80 EURO ISBN 3-448-05249-3 Rudolf Haufe Verlag, Freiburg Bestell-Nr. 04290-0005, Bestell-Hotline: 0761-89 88 444
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