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Heilbronner Stimme: Brandanschlag auf Asylunterkunft: Anklage gegen zwei Männer - Bis zu zehn Jahre Haft drohen

Heilbronn (ots)

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart klagt einen 24 Jahre alten Mann und einen 33-Jährigen an, Feuer in der geplanten Flüchtlingsunterkunft in Neuenstein gelegt zu haben. Die Männer räumen die Tat ein. Ihnen werden weitere Vergehen zur Last gelegt. Dies berichtet die "Heilbronner Stimme" (Freitagausgabe).

Brandstiftung, Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz lauten die Anklagepunkte gegen die beiden Männer im Alter von 24 und 33 Jahren. Sie sollen am 20. Januar die geplante Flüchtlingsunterkunft in Neuenstein (Hohenlohekreis, Baden-Württemberg) angezündet haben. Die Angeklagten stammen nach Informationen der "Heilbronner Stimme" aus Neuenstein. "Sie sind eindeutig dem rechten Spektrum zuzuordnen", sagt Jan Holzner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Das Motiv sei offensichtlich Ausländerfeindlichkeit. Dass die Männer im Auftrag einer bestimmten Gruppierung gehandelt haben, dafür gibt es keine Hinweise. Die Tatverdächtigen setzten vier Brandbeschleuniger ein, von denen zwei für das Feuer verantwortlich waren. Ein Brandsatz funktionierte überhaupt nicht, ein zweiter erlosch von alleine wieder. Die geplante Flüchtlingsunterkunft besteht aus sechs einzelnen Gebäudekomplexen. Verletzt wurde niemand. Den Sachschaden beziffert das Landratsamt des Hohenlohekreises mit rund 120.000 Euro. Der Kreis baut die Unterkunft für 84 Flüchtlinge. Keine Hinweise gibt es der Staatsanwaltschaft zufolge, dass die beiden Männer auch für einen Brandanschlag auf eine Asylunterkunft in Pfedelbach (ebenfalls Hohenlohekreis) Mitte November verantwortlich sind.

Außer der Brandstiftung wird dem 33-Jährigen vorgeworfen, zwei Dekowaffen zu Maschinenpistolen umgebaut zu haben. Die Ermittler fanden in seiner Wohnung außerdem mehreren funktionsfähige Waffen sowie Schalldämpfer und Patronen. Beim 24-Jährigen stieß die Polizei auf eine Vorderlader-Pistole. Beiden Angeklagten drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

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