amnesty international fordert Ende der Polizeibrutalität in Rumänien
Bonn (ots)
Exzessiver Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte / Misshandlungen durch schnelles Eingreifkommando in Buzau / Internationale Standards werden nicht eingehalten / Gewalttätige Polizeibeamte müssen bestraft werden / Reformen angemahnt
Auch über zehn Jahre nach dem Sturz des Ceausescu-Regimes erhält amnesty international (ai) nach wie vor Kenntnis über Misshandlungen durch die rumänische Polizei. "Die Behörden haben es versäumt, den Menschenrechten in ihrem Reformprogramm die erforderliche Priorität einzuräumen", kritisiert die Rumänien-Expertin der Menschenrechtsorganisation, Gisela Langhoff. In zwei neuen Berichten dokumentiert ai den unverhältnismäßigen Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte und das Fehlen entsprechender rechtlicher und institutioneller Reformen sowie Misshandlungen durch ein neues schnelles Eingreifkommando der Kreispolizei in Buzau.
Unter anderem schoss im Mai dieses Jahres ein Polizeibeamter in Bukarest einen jungen Mann in den Kopf, nachdem er ihn zuvor bereits misshandelt und seinen Kopf gegen die Wand geschlagen hatte: Mugurel Soare ist seitdem gelähmt. Zeugen des Vorfalls wurde offenbar von anderen Polizisten festgenommen und eingeschüchtert. Ebenfalls in Bukarest erschossen Polizisten zwei Männer, die sich gerade von einem Platz entfernten, den die Beamten als Tatort kleinkrimineller Handlungen ausgemacht hatten. Die getöteten Männer waren Berichten zu Folge unbewaffnet. amnesty international dokumentiert auch zwei Fälle vom Mai, als die rumänische Küstenwache am Schwarzen Meer das Feuer auf türkische Fischerboote eröffnete.
amnesty international hat die rumänischen Behörden wiederholt eindringlich aufgefordert, die nationalen Gesetze zum polizeilichen Schusswaffengebrauch internationalen Standards anzupassen. Gemäß den Grundsätzen der Vereinten Nationen ist der Gebrauch von Schusswaffen durch Beamte mit Polizeibefugnissen nur zur Selbstverteidigung oder zur Verteidigung anderer vor einer Gefahr für das Leben oder einer schweren Körperverletzung zulässig. Im Juli 1999 musste der UN-Menschenrechtsausschuss feststellen, dass er "über die fortwährenden Zwischenfälle mit polizeilichem Schusswaffengebrauch beunruhigt" sei, vor allem bei "geringfügigen Vergehen durch Minderjährige".
In den ersten drei Monaten nach ihrer Gründung wurden vier Beschwerden über Gewalttaten durch das schnelle Eingreifkommando in Buzau aktenkundig. Im Januar dieses Jahres wurde beispielsweise der 33 Jahre alte Geschäftsmann Silviu Rosioru in einer Gaststätte von dieser Angehörigen dieser Polizeieinheit angegriffen, mehrfach geschlagen und auf die Polizeistation mitgenommen. Ein medizinisches Gutachten konstatiert "Verletzungen im Brust- und Bauchbereich, zahlreiche Blutergüsse am linken Schenkel und an der linken Gesäßhälfte, Quetschungen an beiden Händen." Der Kommandeur der Spezialeinheit ist selbst mehrfach durch öffentliche Gewalttaten - unter anderem durch das Schlagen von Frauen - auffällig geworden.
amnesty international zeigt sich auch besorgt über die Methoden, die von den rumänischen Behörden bei der Rekrutierung und Ausbildung der neuen schnellen Eingreifkommandos angewendet werden. Die neue Polizeitruppe ist im Herbst vergangenen Jahres in ganz Rumänien auf Bezirksebene eingerichtet wurden. "Eine Polizeieinheit muss die Menschenrechte respektieren und schützen - statt sie zu verletzen. Wenn die Regierung ihr Reformprogramm ernst meint, muss sie Polizeibeamte, die Gewalttaten begehen, konsequent zur Rechenschaft ziehen", fordert Gisela Langhoff.
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