Erstes Deutsches Fernsehen
Montag, 13. November 2000
Report aus München, 21.00 Uhr
München (ots)
Bundestags - Rechtsgutachten: Rechenschaftspraxis der SPD verstößt offenbar gegen Parteiengesetz Nach einem bisher unveröffentlichten Rechtsgutachten des Deutschen Bundestages hat die SPD mit der Verrechnung von Aufwendungen für das Willy-Brandt-Haus mit den Erträgen aus der Beteiligung aus der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (DDVG) gegen das Parteiengesetz verstoßen.
Dem ARD Politikmagazin "Report aus München" liegt das Gutachten des Münchner Rechtsprofessors Dr. Peter Badura vor. Darin heißt es: "Die (...) erläuterte Position der SPD zur Saldierung von Erträgen aus unterschiedlichen Vermögensarten entspricht den Vorgaben des Parteiengesetzes nicht." Die SPD-Wirtschaftsprüfer hatten die Saldierungspraxis in den Rechenschaftsberichten der Partei für rechtens erklärt. Im Bundestagsgutachten heißt es dagegen, dies entspreche "nicht den gesetzlichen Anforderungen an die in den Rechenschaftsbericht aufzunehmende Einnahmerechnung." Weiter wird in dem Rechtsgutachten festgestellt: "Die Aufwendungen für das Willy-Brandt-Haus sind nicht notwendig, um die Beteiligung an der DDVG erfolgreich zu bewirtschaften. Der Reinertrag aus der Beteiligung dürfe nicht mit dem Aufwand für das Willy-Brandt-Haus saldiert werden." In einem Exklusiv-Interview gegenüber "Report aus München" räumte Badura zwar ein, dass das Parteiengesetz eine Saldierung erlaube, jedoch nur in einem engen Rahmen: "Nach meiner Auffassung muss das so verstanden werden, dass nur zwischen Einnahmen und Ausgaben die in einem bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhang stehen eine Saldierung möglich ist, nämlich etwa Aufwendungen die getätigt werden um eine bestimmte Einnahme überhaupt zu erreichen."
Weiter äußerte sich Badura gegenüber "Report aus München" zu den möglichen Konsequenzen für eine Partei: "Wenn insofern etwas falsch gemacht worden ist, dann ist halt der Rechenschaftsbericht insoweit unrichtig."
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