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c't-Interview mit Bundesinnenminister Otto Schily
"Anonymität im Internet ist kein Grundrecht"

Hannover (ots)

Bundesinnenminister Otto Schily hat sich für
einen Zwang zur Identifizierung der Nutzer bestimmter
Internet-Dienste ausgesprochen. Anonymität im Internet sei nicht die
Voraussetzung für die Ausübung des Grundrechts der freien
Meinungsäußerung, so Schily im Interview mit dem Computermagazin c't
in der aktuellen Ausgabe 19/2000.
Das Recht auf anonyme Nutzung von Telediensten ziele auf den
Schutz der Privatsphäre, damit durch Protokollierungen keine
vollständigen Nutzerprofile entstünden. Dies dürfe allerdings nicht
so weit gehen, dass inkognito strafbare Inhalte in das Internet
gestellt, Hackerangriffe verübt oder Viren verbreitet würden. "Hier
sind die Diensteanbieter gefordert, durch den rechtlich möglichen
Zwang zur Identifikation eines Nutzers bei der Nutzung bestimmter
Dienste - etwa Einstellen von Dateien auf Web-Servern - mitzuhelfen,
illegale Internet-Aktivitäten zu verhindern," erklärte der
Bundesinnenminister.
Das Internet mache es laut Schily politisch Interessierten
leichter, sich zu informieren, sich zu organisieren und sich in die
politische Diskussion einzubringen. Von diesen Möglichkeiten werde
auch rege Gebrauch gemacht. Kein akzeptables Mittel der politischen
Meinungsäußerung sei hingegen das Lahmlegen von
Internet-Kommunikationsverbindungen. Schily betrachtet derartige
Störversuche als Straftatbestand und nicht als akzeptables Mittel zur
politischen Meinungsäußerung, auf das das Demonstrationsrecht
anzuwenden sei.
Besondere Verantwortung tragen nach Schilys Meinung die
Diensteanbieter, die einerseits für die Sicherheit der eigenen
Systeme sorgen müssten und andererseits ihren Kunden Empfehlungen für
geeignete Schutzmaßnahmen geben sollten. Grundsätzlich, meinte
Schily, seien alle Internet-User aufgefordert, so genannte
Grundschutzmaßnahmen zu treffen. Dazu gehöre die richtige
Konfiguration von Internet-Software ebenso wie der Einsatz spezieller
Sicherheitsprodukte.
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