AOK Nordost zu Auswirkungen des Schiedsspruches Häusliche
Krankenpflege in MV
Mit vorliegenden Kassen-Angeboten für
Umstellungsphase könnten Pflegeanbieter längst "schwarze Null"
erreichen
Schwerin (ots)
Der vorliegende Schiedsspruch im Bereich Häusliche Krankenpflege verändert die Vergütungsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern, indem die medizinische Leistung höher bewertet wird, d.h. das Vergütungsniveau wird zugunsten der medizinischen Leistung am Patienten verschoben. Gleichzeitig verändert er die Vergütung bei den Wegepauschalen, weil Wegezeiten/-aufwendungen nur dann vollständig abgerechnet werden können, wenn sie auch tatsächlich anfallen. Diese Veränderungen wirken sich auf die einzelnen bpa- und Liga-Pflegedienste unterschiedlich aus. Pauschale Aussagen u.a. der Pflegedienstverbände zu Einnahmekürzungen von bis zu 20 Prozent treffen daher nicht zu. Die Wirkungen des Schiedsspruchs in der Vergütungsstruktur führen bei den Krankenkassen maximal zu Synergien in Höhe von durchschnittlich knapp 5 Prozent. Dies entspricht rund 4 Millionen Euro bei der AOK.
Um den Pflegediensten die Umstellungsphase zu erleichtern, haben die Krankenkassen in den derzeit laufenden Gesprächen Vorschläge zur Kompensation einzelner Wirkungen des Schiedsspruchs angeboten, mit denen die Anbieter durchschnittlich längst eine "schwarze Null" erreichen könnten. Die Forderungen der Pflegeanbieter-Verbände liegen jedoch weiterhin bei über 40 Prozent mehr. Dies würde für die Kassen Mehrausgaben von ca. 35 Millionen Euro im Jahr bedeuten. Für die Laufzeit des Schiedsspruches sogar mehr als 40 Millionen Euro. Die Gespräche sollen, wie am 15. August mitgeteilt, unter der Regie eines Mediators zügig fortgesetzt werden.
Hintergrund-Informationen:
Der seit August geltende HKP-Schiedsspruch war bereits im Juni in einem rechtsstaatlichen Verfahren von einer unabhängigen Schiedsperson getroffen worden. Dramatische Vergütungskürzungen für ambulante Pflegedienste, wie seit Wochen behauptet, gehen damit nicht einher. Eine tarifgerechte Vergütung von Pflegedienstmitarbeitern wird mit den neuen festgesetzten Preisen gleichwohl auch weiterhin ermöglicht, wie die strukturell vergleichbaren Beispiele anderer Bundesländer wie Sachsen-Anhalt oder Brandenburg zeigen.
Das unabhängige Schiedsverfahren war notwendig geworden, nachdem die Verhandlungspartner in monatelangen Gesprächen keine Einigung über die Preisgestaltung erzielen konnten. Die Schiedsperson hatte am 4. Juni 2012 die Vergütungshöhen deshalb einheitlich und pauschal für alle Anbieter in MV festgelegt. Damit wurde ab August ein pauschaliertes Vergütungssystem eingeführt, wie es in den meisten Bundesländern längst üblich ist und auf dessen Grundzüge sich die Partner bereits einvernehmlich verständigt hatten. Das Schiedsergebnis berücksichtigt insbesondere die aktuellen Entwicklungen und veränderten Rahmenbedingungen der häuslichen Krankenpflege (z.B. neue ambulante Wohnformen, Senioren-Wohngemeinschaften oder Mehr-Generationen-Häuser). So ergeben sich durch die Betreuung mehrerer Bewohner unter einem Dach neue Effekte, z.B. durch den Wegfall mehrfacher Anfahrten. In der Konsequenz verschiebt die Schiedsentscheidung das Vergütungsniveau zugunsten der medizinischen Leistungen - gleichzeitig werden die Vergütungen für den Wegeaufwand (Einsatzpauschale) einheitlich für alle Anbieterverbände geregelt und aufwandsgerecht gestaffelt. Wegezeiten/-aufwendungen sollen nur dann abzurechnen sein, wenn sie auch tatsächlich anfallen.
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