"Santa P 2-Fonds": Musterverfahren gegen MPC beschlossen
Bremer Verbraucheranwälte erheben Prospekthaftungsklagen
Schiffsfonds-Anleger können sich kostengünstig KapMuG-Verfahren anschließen
Bremen (ots)
Das Landgericht Hamburg hat jetzt entschieden, in Sachen "Santa-P-2-Fonds" ein Verfahren nach dem sogenannten Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu eröffnen. Dabei geht es nach Angaben der Bremer Rechtsanwaltskanzlei KWAG um Prospekthaftungsklagen gegen die Initiatoren des Fonds "Santa P 2". Das Hamburger Emissionshaus Münchmeyer Peter Capital AG (MPC) hatte den Dachfonds im Jahr 2007 aufgelegt, mit dem vier Containerschiffe finanziert worden sind. Der Fonds weist laut KWAG-Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens eine verheerende Bilanz aus: "Drei der vier Einschiffsgesellschaften haben bereits Insolvenz angemeldet." Das letzte verbliebene Schiff sei nur noch bis Ende März 2016 verchartert, fahre aufgrund der niedrigen Charterraten aber auch nicht mehr kostendeckend. Die Anleger müssen nach Ansicht von Ahrens damit rechnen, dass ihr eingesetztes Kapital verloren ist oder dass auch die "mickrigen Ausschüttungen" irgendwann von einem Insolvenzverwalter zurückgefordert werden.
KWAG vertritt inzwischen mehrere Hundert Santa-P-Anleger und hatte vergangenes Jahr beim Hamburger Landgericht zehn Anträge auf ein KapMuG-Verfahren eingereicht. Dabei geht es um die Frage, ob der Fondsprospekt Risiken verschleiert oder Tatsachen unterschlägt, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung gewesen wären. Das Landgericht listet laut Ahrens in seinem Beschluss mehr als 15 verschiedene Punkte auf, an denen der Prospekt fehlerhaft sein könnte. Nun werde das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg einen "Musterkläger" bestimmen, der dann - stellvertretend für alle Anleger, die sich anschließen - das weitere KapMuG-Verfahren führt.
Ahrens: "Das hat gleich mehrere Vorteile: es müssen nicht mehr Hunderte Einzelverfahren geführt werden, man hat direkt eine Entscheidung eines Obergerichts, die nur noch vom höchsten deutschen Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), überprüft werden kann." Anleger können sich nach der Bestimmung des Musterklägers mit einer eigenen Klage anschließen oder ihre Schadensersatzforderung durch einen Rechtsanwalt lediglich "anmelden". Vorteil sei ein deutlich geringeres Kostenrisiko.
Anders als bei einer Klage gegen einen Berater, der das Produkt verkauft hat, kommt es im Santa-P-Verfahren nicht darauf an, eine falsche Beratung beweisen müssen, sondern es geht allein um Rechtsfragen, die mit einem für alle Beteiligten identischen Prospekt zusammenhängen.
Das Gesamtvolumen des Fonds beträgt laut Prospekt etwas mehr als 230 Millionen Euro. Die geplante Laufzeit ist mit 16,25 Jahren ab Übernahme der Schiffe angegeben. Die Mindestzeichnungssumme betrug 10.000 Euro. Der Gesamtmittelrückfluss wurde im Prospekt mit 234 Prozent der Zeichnungssumme prognostiziert. Laut Rechtsanwalt Ahrens hat der MPC-Fonds bislang lediglich eine Ausschüttung in Höhe von 7,25 Prozent der Zeichnungssumme getätigt.
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