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IT-Existenzgründung: Finanzielle Fallstricke vermeiden

München (ots)

Überbrückungsgeld ist für IT-Freelancer häufig
eine interessantere Alternative als die Ich-AG / Kontinuierliche
Beratung durch einen Steuerberater lohnt meist nur für Selbstständige
mit höherem Umsatz / Wer auf die Umsatzsteuer verzichtet, macht den
Eindruck, dass er nur wenig Geld verdient
München, 29. April 2005 – Der Schritt in die Selbstständigkeit
lockt viele IT-Fachkräfte durch die Aussicht auf mehr
Jobzufriedenheit. Gleichzeitig aber birgt er auch viele Risiken, vor
allem finanzielle. Wie Spezialisten, die sich als IT-Freiberufler
selbstständig machen wollen, finanzielle Fallstricke minimieren
können, erklärt die IT-Wochenzeitung COMPUTERWOCHE in ihrer aktuellen
Ausgabe (Heft 17/2005). Wichtige Entscheidungen im Vorfeld sind etwa,
welche Förderungsmöglichkeit genutzt wird, ob und wie sich ein
Steuerberater wirklich lohnt oder ob auf die Umsatzsteuer verzichtet
werden soll.
Zunächst sollte sich der Freelancer in spe entscheiden, ob die
Ich-AG oder das Überbrückungsgeld für ihn der richtige Weg ist. Wer
beispielsweise vor der Arbeitslosigkeit in einem gut bezahlten Job
gearbeitet hat, so die COMPUTERWOCHE, für den ist das
Überbrückungsgeld die interessantere Alternative. Der Grund: Der
Antragsteller erhält für sechs Monate das Arbeitslosengeld in voller
Höhe und 70,8 Prozent obendrauf. Außerdem ist das Überbrückungsgeld
nicht an eine Rentenversicherungspflicht gekoppelt wie die Ich-AG.
Ein weiteres Argument gegen die Ich-AG ist die Gewinnbegrenzung, die
derzeit bei 25.000 Euro liegt. Bei Stundensätzen von rund 70 Euro
sind diese recht schnell erreicht – und die Förderung für das nächste
Jahr weg, berichtet die IT-Wochenzeitung.
Ob der künftige IT-Freelancer auf einen Steuerberater
zurückgreifen will, der den Geschäftsprozess kontinuierlich
begleitet, ist eine Frage der Prioritätensetzung. Denn bei geringem
Geschäftsumsatz ist fraglich, ob sich die regelmäßigen Beraterkosten
überhaupt lohnen. Andererseits ist es aber nur mit einem
Steuerberater möglich, beim Finanzamt bestimmte Abgabefristen zu
überschreiten. Allerdings sollte der Selbstständige, der sich für
eine dauerhafte Zusammenarbeit mit einem Steuerberater entscheidet,
diesen nicht als Unternehmensberater verstehen, warnt die
IT-Wochenzeitung. Denn im Idealfall ist jener nur ein
Steuervermeidungsberater und selten ein Berater, der auf Risiken und
Fehlentwicklungen hinweist.
Für sich klären muss der Selbstständige auch, ob er Umsatzsteuer
erheben will oder nicht. Dabei lohnt sich der Verzicht auf die
Umsatzsteuer allerdings nur für denjenigen, der unter 17.500 Euro (1.
Jahr) beziehungsweise 50.000 Euro (2. Jahr) umsetzt und zudem keine
eigenen Investitionen tätigt. Außerdem: Kleinunternehmer müssen auf
der Rechnung darauf hinweisen, dass sie keine Umsatzsteuer erheben.
Aus Marketing-Gründen ist das nicht geschickt, denn der Auftraggeber
erkennt, dass der Freelancer wenig verdient und wird so ebenfalls auf
niedrige Stundensätze drängen, meint die COMPUTERWOCHE.
Für Rückfragen: 	
Ingrid Weidner, Redaktion COMPUTERWOCHE,
Tel. 089/360 86-568, Fax 089/360 86-109

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