Kurzzeitige Beschäftigung: Unternehmen können für Spitzenzeiten befristet Personal aus dem Ausland rekrutieren / BA-Presseinfo Nr.08
Nürnberg (ots) - Am 1. März tritt die zweite Stufe des neuen "Fachkräfteeinwanderungsgesetzes" in Kraft. Ein Bestandteil ist die sogenannte kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung, die das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ergänzt. Diese ermöglicht es Arbeitgebern, in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische ...