Inlineskater gelten als Fußgänger - meistens / R+V-Infocenter: Bußgelder möglich
Wiesbaden (ots) - Auch wenn sie schneller sind als mancher Fahrradfahrer: Rechtlich gelten Inlineskater als Fußgänger und dürfen deshalb den Bürgersteig nutzen. Doch sie müssen einige spezielle Regelungen beachten - sonst drohen Bußgelder, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Ausnahmen nur bei ...
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