Unfallgefahr: Laub vom Gehweg entfernen
Wiesbaden (ots) - Die Räumpflicht beginnt schon lange vor dem ersten Schnee: Bereits im Herbst müssen Hauseigentümer das Laub von den frei zugänglichen Wegen ihres Grundstücks und den Bürgersteigen entfernen. Bei Unfällen können sie sonst zur Verantwortung gezogen werden, warnt das das Infocenter der R+V Versicherung. Eigentümer haben Verkehrssicherungspflicht Nicht für alle öffentlichen Wege ist die Kommune ...