Kommentar: Sterbehilfe darf nicht Normalität werden
Düsseldorf (ots) - Das Urteil des Verfassungsgerichts, wonach das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt wurde, ist nachvollziehbar. Die bisherige Regelung hatte die Schwäche, dass für Ärzte, die hochdosierte schmerzlindernde und damit lebensverkürzende Arzneien verschrieben haben, Rechtsunsicherheit bestand. Nun bedarf es dringend einer neuen gesetzlichen Regelung, die verhindert, dass Beihilfe zum ...