Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV)
Abkommen mit Namibia: Deutschland laviert sich aus dieser Verantwortung
Abkommen mit Namibia: - Vermeidet den Begriff der Reparation und relativiert den Begriff des Genozids - Zahlungen erwecken den Anschein von Entschädigung, gehen aber nicht an die Geschädigten - Genozid-Konvention fordert klar, dass jeder Völkermord geahndet werden muss In ihren Verhandlungen zu Zahlungen für den Völkermord an den Herero und Nama ignoriert die ...