Bei der Bundestagswahl 2025 hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen
Wiesbaden (ots) - Bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 hat jede Wählerin und jeder Wähler - wie bei den vorausgegangenen Bundestagswahlen - zwei Stimmen: - eine Erststimme für die Wahl einer beziehungsweise eines Wahlkreisabgeordneten (auf der linken, schwarz gedruckten Hälfte des Stimmzettels) sowie - eine Zweitstimme für die Wahl der ...