EANS-Kapitalmarktinformation: AMAG Austria Metall AG
Erwerb und/oder
Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG
-------------------------------------------------------------------------------- Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Ermächtigung zum Rückerwerb und zur Wiederveräußerung eigener Aktien In der am 17. April 2018 abgehaltenen 7. ordentlichen Hauptversammlung wurde der Vorstand ermächtigt: 1. gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 17. April 2018 zu erwerben, wobei der niedrigste Gegenwert nicht mehr als 20 % unter und der höchste Gegenwert nicht mehr als 10 % über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten drei Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben über die Börse, durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen, insbesondere auch außerbörslich, oder von einzelnen, veräußerungswilligen Aktionären und auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, die jeweiligen Rückkaufsbedingungen festzusetzen. 2. die auf Grundlage des Beschlusses gemäß Punkt 1 dieses Tagesordnungsordnungspunktes erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. 3. für die Dauer von fünf Jahren ab dem 17. April 2018, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, gemäß § 65 Abs. 1b AktG für die Veräußerung eigener Aktien eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot, auch unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre (Bezugsrechtsausschluss), zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Die bestehende Ermächtigung des Vorstands laut Hauptversammlungsbeschluss vom 16. April 2015, gemäß § 65 Abs. 1b AktG ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung die Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere gesetzlich zulässige Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen, wurde widerrufen. Rückfragehinweis: Investorenkontakt: Dipl.Kfm. Felix Demmelhuber Leitung Investor Relations AMAG Austria Metall AG Lamprechtshausenerstrasse 61 5282 Ranshofen, Österreich Tel.: +43 (0) 7722-801-2203 Email: investorrelations@amag.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: AMAG Austria Metall AG Lamprechtshausenerstraße 61 A-5282 Ranshofen Telefon: +43 7722 801 0 FAX: +43 7722 809 498 Email: investorrelations@amag.at WWW: www.amag.at ISIN: AT00000AMAG3 Indizes: ATX GP, ATX BI, VÖNIX, WBI Börsen: Wien Sprache: Deutsch
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