Schwäbische Zeitung: Ein hartes Urteil in Sachen Online-Banking
Leutkirch (ots)
Wer fahrlässig handelt, ist selbst schuld und bleibt auf seinem Schaden sitzen. Das Urteil ist zwar rechtlich nachvollziehbar, aber zu hart. Natürlich hat das Kreditinstitut auf die Gefahren hingewiesen, natürlich weiß fast jeder, dass eine Bank niemals von ihr vergebene Geheimzahlen abfragt. Auch hat der Nutzer die Pflicht, sich im Internet bestmöglich zu schützen: durch Virenprogramme und einen vorsichtigen Umgang mit Daten.
Trotzdem muss der Verbraucherschutz weiter reichen - was er seit dem Jahr 2009 zum Glück auch tut. Denn die Methoden der Online-Verbrecher werden immer ausgefeilter. Sehr oft merkt der Betroffene gar nichts von Attacken auf seinen Rechner. Deshalb ist es folgerichtig, dass Kunden mittlerweile nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften müssen.
Dem Geschädigten im verhandelten Fall bringt das nichts, da 2008 noch die alte Regelung galt. Die Bank ist also im Recht, sie hätte aber mehr Kulanz zeigen müssen - schon im eigenen Interesse. Denn wer seinen Kunden so im Regen stehen lässt, betreibt nicht gerade gute Eigenwerbung.
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