Schwäbische Zeitung: EnBW-Untersuchungsausschuss: Es fehlt ein schlichter Satz - Leitartikel
Leutkirch (ots)
Im Zweifel für den Angeklagten: Dieser bewährte juristische Grundsatz ist auf Strafverfahren gemünzt, er sollte aber in einem übertragenen Sinne generell gelten, wenn Menschen beschuldigt werden, sich falsch verhalten zu haben. Also auch für Stefan Mappus und seine Mitstreiter beim leidigen EnBW-Aktiengeschäft.
Deshalb ist bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen, dass der glücklose CDU-Ministerpräsident damals überzeugt war, er handle zum Besten des Landes. Er war wohl auch überzeugt, seine Nacht-und-Nebelaktion stünde im Einklang mit der Verfassung, der Kaufpreis sei fair bewertet, seine dubiose Vernetzung mit dem Banker und politischen Jugendfreund Dirk Notheis sachdienlich und so weiter und so fort.
Subjektiv hat Stefan Mappus also alles richtig gemacht. Objektiv hat er aber so ziemlich alles falsch gemacht. Das ist seit Dienstag noch klarer als zuvor. Der baden-württembergische Rechnungshof hat ihm ein Zeugnis mit dem Prädikat vernichtend ausgestellt. Die Verfassungswidrigkeit des Geschäfts - weil am Parlament vorbei - steht schon länger fest. Es mutet geradezu skurril an, wenn Politiker der CDU jetzt noch versuchen, die Malaise schönzureden. Diese Windungen sind der gebeutelten Partei gewiss nicht bekömmlich. Sie ist drauf und dran, sich in einer Falle häuslich einzurichten, die sie selber gestellt hat: Wer objektive Fakten beharrlich zu verbiegen versucht, sitzt in dieser Falle.
Subjektiv richtig - objektiv falsch: So einfach ist es. Der Befund gilt für alle, die im Dezember 2010 den vermeintlichen Husarenstreich des Stefan Mappus gefeiert haben - also nicht nur für den Hauptakteur und seine CDU-Parteifreunde. Und folgern sollte daraus für diverse Beteiligte der schlichte Satz: Ich habe einen Fehler gemacht. Sie täten nicht nur sich einen Gefallen, sondern auch denen, die sie gewählt haben. Wenn ein Sachverhalt weitestgehend geklärt ist, möchten die Menschen nicht permanent weiter behelligt werden.
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