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Schwäbische Zeitung: Anregende Einmischung - Leitartikel

Ravensburg (ots)

Das Unwort, dies sei vorausgeschickt, ist selber ein sprachliches Ungetüm. Und es wirft ein schräges Licht auf das entsprechende Feingefühl der Gesellschaft für deutsche Sprache, wenn sie keinen passenderen Begriff für das findet, was sie alljährlich anprangert. Gemeint ist ein sprachlicher Missgriff, welcher sich in die politische und gesellschaftliche Diskussion eingeschlichen hat. Ein Missgriff, der das Zeug hat, zu verschleiern, zu verharmlosen, zu polemisieren, immer unterlegt mit aggressiver oder zynischer Tücke.

Jetzt ist also der Sozialtourismus zum sprachlichen Sündenfall des Jahres erhoben worden. Die Wahl bedeutet selbstverständlich eine Einmischung in die brandaktuelle Zuwanderungsdiskussion. Eine anregende Einmischung ist das, eine bekömmliche also. Der Begriff suggeriert Folgendes: Fröhlich machen sich beispielsweise in Rumänien oder Bulgarien Touristen auf den Weg nach Deutschland. Sie wollen hier aber nicht Urlaub machen, sondern schmarotzend das Sozialsystem ausbeuten. Und weil mit Tourismus immer ein Massenphänomen gemeint ist, kommen nicht Individualtouristen, sondern Scharen dieser bedrohlichen Spezies.

Schlimm ist nicht, dass ein solches Szenario mit der Realität nichts zu tun hat und nie etwas zu tun haben wird. Schlimm ist das Verschleiernde, unterschwellig Polemisierende des Begriffs Sozialtourismus. Er blendet aus, dass die allermeisten Menschen, die speziell aus Osteuropa zugewandert sind, und die künftig zuwandern wollen, hier Arbeit gefunden haben oder Arbeit finden werden. Ärzte, Krankenschwestern, Altenpflegerinnen beuten das deutsche Sozialsystem nicht aus, sie stützen es. Wenn man diesen Menschen überhaupt einen Vorhalt machen wollte, dann den, dass sie in ihrer Heimat fehlen oder fehlen werden.

Zum Missbrauch wäre anzumerken: Den hat es immer schon gegeben. Er lässt sich auch in Zukunft nicht ausschließen. Aber erstens dürften die urdeutschen Betrüger gegenüber den zugewanderten deutlich in der Überzahl sein, und zweitens kann sich der Staat wehren.

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