Schwäbische Zeitung: Das nennt man Anfangsverdacht - Kommentar
Ravensburg (ots)
Sebastian Edathy lässt seinen Anwalt schweres Geschütz auffahren. Sich mit einer Anzeige gegen möglicherweise unerlaubtes Verhalten der Ermittlungsbehörden zu wehren, ist dabei Edathys gutes Recht. Die Anzeige obendrein mit einer markigen Presseerklärung des Rechtsanwalts garnieren zu lassen, ist dagegen maßlos. So zu tun, als sei Sebastian Edathy unschuldiges Opfer wildgewordener Ermittler, die ihm mit Macht eine Straftat anhängen wollen, trifft es nicht. Edathy hat sich vielmehr selbst in diese Situation hineinmanövriert, in der die Ermittler keine andere Wahl hatten, als Durchsuchungsbeschlüsse zu erwirken. Anders als vom Edathy-Anwalt dargestellt, geschah dies nicht in der "bloßen Hoffnung" etwas zu finden. Es geschah - und ein Jurist muss das wissen - wegen eines unappetitlichen Anfangsverdachts.
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