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Schwäbische Zeitung: Kommentar: Kein Ramadan-Rabatt

Ravensburg (ots)

Kommt nach den umstrittenen Strafrabatten für sogenannte Ehrenmörder nun noch ein Ramadan-Rabatt? Nein, die Befürchtung ist unbegründet. Im ersten Fall ist die Empörung berechtigt. Wenn Richter einem Mörder Strafmilderung zubilligen, weil er sich auf seine kulturelle Traditionen beruft, so sprengt das die grundlegenden Wertmaßstäbe dieser Gesellschaft. Schon der Begriff Ehrenmord ist eine Ungeheuerlichkeit, weil dabei die Ehre dem Täter und die Unehre dem Opfer zufällt.

Der Rottweiler Fall liegt völlig anders. Hier hat sich der Staatsanwalt der Auffassung des Gutachters angeschlossen, dass der Angeklagte bei der Tat nicht voll zurechnungsfähig gewesen sei.

Es ist völlig unerheblich, ob diesem Schuldminderungsgrund extremes Fasten, extremes Trinken von Alkohol oder eine sonstige psychische Beeinträchtigung zugrunde liegt. Im Übrigen: Es gibt auch nicht-muslimische Extremfaster.

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