Schwäbische Zeitung: Auch Firmen müssen beweglich sein - Kommentar
Ravensburg (ots)
Elterngeld und Elternzeit erlauben es jungen Vätern und Müttern, sich in den ersten Monaten intensiv um den Nachwuchs zu kümmern. Wollen beide Elternteile dann zurück in den Beruf, gibt es aber noch Hürden. Der Anspruch auf einen Kita-Platz behebt sie nicht: Er besteht nur für eine Halbtagsbetreuung. Das hilft vielen Familien nicht weiter.
Ein Rechtsanspruch auf reduzierte Arbeitszeit stößt in diese Lücke. Aktuell können Arbeitgeber ihn mit Verweis auf "dringende betriebliche Gründe" verweigern. Mit dem Rechtsanspruch würde es zur Aufgabe von Chefs, die Arbeit so zu organisieren, dass dringende Gründe gar nicht erst entstehen. In einer Arbeitswelt, die auch von Arbeitnehmern viel Flexibilität verlangt, ist dieser Aufwand sehr wohl zumutbar.
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