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Schwäbische Zeitung: "Rassistische Verbrecher" - Leitartikel zum Rassismus gegenüber Flüchtlingen

Ravensburg (ots)

Klare Worte hat er gefunden, der Bundespräsident. "Widerwärtig" nennt er die Angriffe auf Flüchtlingsheime, "unerträglich" die dahinter stehende Gesinnung. Man kann es noch deutlicher formulieren: Da sind rassistische Verbrecher am Werk, getrieben von einer verbrecherischen Geisteshaltung. Und es verbietet sich jedes relativierende "Aber". Dasselbe gilt für die anonymen Hetzer in den sozialen Netzwerken, deren Diktion an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte erinnert.

Noch nie seit Ende des Zweiten Weltkriegs hat es vor den Toren Europas eine Flüchtlingskatastrophe wie diese gegeben. Allein mehr als vier Millionen Syrer suchen Schutz im Ausland, die allermeisten in den direkten Nachbarländern. Unzählige Kinder vegetieren in Flüchtlingslagern vor sich hin, und ein Ende des Elends ist nicht abzusehen. Und Deutschland? Deutschland ist eines der reichsten Länder dieser Erde, mit Menschen, denen es überwiegend gut geht, und die eigentlich allen Grund haben, dankbar zu sein für ein sehr gnädiges Schicksal. Dass aus dieser Gesellschaft heraus saturierte rassistische Verbrecher ihr Unwesen treiben, ist schändlich.

Noch ist das glücklicherweise eine verschwindende Minderheit. Aber die anständige Mehrheit muss sehr darauf achten, dass sie sich nicht anstecken lässt von den Unanständigen. Ja, es gibt Probleme, große Probleme, hier wie in allen anderen EU-Ländern. Die Verteilung der Flüchtlinge, ihre Unterbringung und Versorgung, ihre Betreuung, die Integration in den Arbeitsmarkt, Spannungen in den Notunterkünften, Fälle von Kriminalität: Politik und Gesellschaft müssen diese Herausforderungen annehmen. Unzumutbar sind sie nicht.

Klar ist, dass nicht alle dauerhaft werden bleiben können, die es in den reichen Teil Europas geschafft haben. Man wird Menschen wieder in ihre Heimatländer abschieben müssen, wenn ihr Asylverfahren negativ beschieden oder der Asylgrund entfallen ist. Aber so lange sie hier sind, haben auch sie ein Recht auf menschenwürdige Behandlung.

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