Schwäbische Zeitung: Notstand heißt Ausnahme - Leitartikel zu Versammlungen in Heidenau
Ravensburg (ots)
Ein Versammlungsverbot wegen polizeilichen Notstands? Ja, das hat es auch in der Vergangenheit mehrfach gegeben. Aber die Hürden für die Einschränkung beziehungsweise temporäre Außerkraftsetzung eines Grundrechts sind zu Recht sehr hoch. Das Verwaltungsgericht Dresden konnte nun nicht nachvollziehen, dass dieser polizeiliche Notstand tatsächlich gegeben war.
Versammlungsverbote haben sich in der Vergangenheit mal gegen Rechtsextremisten, mal gegen anarchistische Linksextremisten gerichtet, mal gleichzeitig gegen beide. Die öffentliche Aufregung hielt sich in Grenzen. Im Fall Heidenau gab oder gibt es aber eine Besonderheit. Da wollen sich "die Guten" versammeln, um Solidarität mit den Flüchtlingen zu bekunden. Und es wollen sich gleichzeitig "die Bösen" versammeln, um gegen Asylbewerber zu hetzen oder zumindest ihren Unmut auszudrücken. Das Versammlungsverbot hätte beide gleichermaßen getroffen. Cem Özdemir (Grüne) wollte eine solche Gleichbehandlung nicht hinnehmen und hat "die Guten" dazu aufgerufen, das Verbot zu missachten. Dies ist aber nichts anderes als eine Aufforderung zum Rechtsbruch. Mehr noch: Es stellt indirekt eine Ermunterung für "die Bösen" dar, sich ebenfalls über ein rechtsstaatlich erlassenes Verbot hinwegzusetzen. Ein deutscher Spitzenpolitiker darf sich so nicht verhalten - auch wenn ihm keine unlauteren Motive unterstellt werden können. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sortiert diejenigen, die es in Anspruch nehmen wollen, nicht nach "Gute" und "Böse".
Völlig unabhängig davon, wie die Polizei dieses Wochenende in Sachsen bewältigen wird, stellt sich eine zunehmend drängende Frage: Sind die Organe der inneren Sicherheit in den nächsten Monaten - vielleicht sogar Jahren - personell und von der Ausbildung her in der Lage, für Ordnung in einem umfassenden Sinn zu sorgen? Notstand heißt Ausnahme, nicht Normalzustand.
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